Kundenstopper vor den Herrenhäuser Gärten in Hannover
Hannover Neues Rathaus
Stadt-Guide

Hannover

Die einzige Großstadt, die Zentimeter in die Satzung schreibt
70×100
cm max. Größe
2,00 m
Mindest-Restgehweg
I / II
Zonensystem
Explizites Maßlimit: 0,70 × 1,00 m Zone I: Werbefahnen verboten Online-Antrag über hannover.de

Du kaufst einen Kundenstopper, stellst ihn vor die Tür, beantragst die Genehmigung. Routine in jeder deutschen Großstadt. Nur in Hannover passiert dann Folgendes: Das Amt misst nach. 72 Zentimeter breit? Abgelehnt. Hannover ist die einzige deutsche Großstadt, die in ihrer Sondernutzungssatzung die maximale Größe von Stellschildern auf den Zentimeter genau festlegt: 0,70 Meter Breite, 1,00 Meter Höhe. Kein Spielraum, keine Ausnahme. Ein Standard-DIN-A1-Klappaufsteller passt da nicht rein. Wer das nicht weiß, kauft falsch.

Grundlage

Erlaubt, aber auf den Zentimeter genau

Hannover erlaubt Kundenstopper auf öffentlichen Gehwegen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt (zuletzt geändert am 15. Juni 2017). Zuständig ist der Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung.

Was Hannover von jeder anderen Großstadt unterscheidet: § 8 der Satzung definiert nicht nur allgemeine Grundsätze, sondern schreibt die Maximalabmessungen schwarz auf weiß fest. Stellschilder dürfen maximal 0,70 Meter breit und 1,00 Meter hoch sein. Das sind Gesamtmaße inklusive Rahmen und Standfüße, nicht das Plakatformat.

Kontakt: Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover. E-Mail: [email protected]. Online-Antrag über hannover.de.

Zuständige Behörde

Alle Sondernutzungserlaubnisse für Kundenstopper in Hannover laufen über eine zentrale Stelle:

Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover
Online-Antrag: hannover.de
Kröpcke und Georgstraße in Hannover: Fußgängerzone mit Geschäften Zone I
Kernregel

Das 70×100-Limit: Warum dein Standard-Aufsteller nicht passt

Ein klassischer DIN-A1-Klappaufsteller hat ein Plakatformat von 594 × 841 mm. Dazu kommt der Rahmen. Damit überschreiten viele Standardmodelle die 0,70-Meter-Breite oder landen über 1,00 Meter Höhe. Beide Dimensionen müssen gleichzeitig eingehalten werden.

MaßLimitDIN A1 (typisch)Ergebnis
Breitemax. 0,70 mca. 0,65-0,75 mGrenzwertig
Höhemax. 1,00 mca. 1,00-1,20 mOft zu hoch
Aufstelltiefemax. 1,50 mca. 0,50-0,60 mOK
Vor dem Kauf: Miss die Außenmaße des aufgestellten Geräts, nicht das Plakatformat. Ein Aufsteller, der die genehmigten Maße überschreitet, kann trotz Erlaubnis beanstandet werden.
Zonensystem

Zone I und Zone II: Was wo gilt

Hannover teilt sein Stadtgebiet in zwei Zonen mit unterschiedlichen Auflagen:

RegelungZone I (Innenstadt)Zone II (Rest)
StellschilderJa (70×100 cm)Ja (70×100 cm)
WerbefahnenVerbotenMöglich
Restgehwegbreite2,00 m2,00 m
Geh-/Radweg2,50 m2,50 m

Zone I umfasst den Bereich rund um Kröpcke, Georgstraße, Ernst-August-Platz und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Zone II ist das gesamte restliche Stadtgebiet.

Frontlänge-Regel: Bei einer Schaufensterfront bis 10,00 Meter ist ein Stellschild genehmigungsfähig. Ab 10,00 Meter Frontlänge kannst du zwei beantragen. Das ist relevant für größere Läden, Restaurants und Supermärkte.
Auflagen

Alle Regeln auf einen Blick

  • Maße: Max. 0,70 m breit × 1,00 m hoch. Beide Werte gleichzeitig.
  • Aufstelltiefe: Max. 1,50 m vor der Hausfassade.
  • Restgehweg: Min. 2,00 m auf Fußwegen. Min. 2,50 m auf kombinierten Geh-/Radwegen.
  • Anzahl: 1 Schild bis 10 m Geschäftsfront. 2 Schilder ab 10 m.
  • Werbefahnen: In Zone I (Innenstadt) verboten.
  • Aufstellzeit: Nur während der Geschäftsöffnungszeiten.
  • Mobilität: Transportabel, keine Fundamente oder Verankerungen.
  • Inhalt: Eigenwerbung für das Gewerbe im selben Gebäude.
Antragsweg

Antrag stellen: Online oder per Mail

Hannover bietet einen Online-Antragsprozess über das Stadtportal an. Alternativ per E-Mail oder Post an den Fachbereich Tiefbau.

  1. Firmendaten (Name, Inhaber, Betriebsadresse)
  2. Art des Stellschilds mit Gesamtmaßen (Breite × Höhe, nicht Plakatformat)
  3. Lageplan oder Foto mit Position und Gehwegbreite
  4. Länge der Geschäftsfront (für die Anzahlregel)
  5. Gewünschter Zeitraum (Dauergenehmigung oder befristet)
  6. Erklärung zur Aufstellzeit (nur während Öffnungszeiten)
Vorlaufzeit: Mindestens 2 bis 3 Wochen. Für Anträge rund um Messetermine 4 bis 6 Wochen einplanen, da der Fachbereich Tiefbau dann viele parallele Anträge bearbeitet.
Messegelände Hannover: Größtes Messegelände der Welt Messestadt
Saisonhook

Messestadt: Wenn 200.000 Besucher kommen

463.000 Quadratmeter Hallenfläche, das größte Messegelände der Welt. Die Hannover Messe bringt jedes Frühjahr rund 200.000 Besucher in die Stadt. Agritechnica, DOMOTEX, IAA Transportation folgen im Jahresrhythmus. Dazu kommt das Schützenfest, das größte der Welt.

In Messewochen füllt sich die Innenstadt mit internationalen Geschäftsreisenden. Für Geschäfte am Hauptbahnhof, an der Ernst-August-Promenade, der Georgstraße und am Kröpcke sind das die stärksten Wochen im Jahr.

Tipp: Die Genehmigungspflicht gilt auch während der Messe unverändert. Keine Sondererlaubnis für größere Aufsteller. Wer die Frequenz nutzen will, braucht rechtzeitig eine reguläre Genehmigung. Antrag mindestens 4 Wochen vor Messebeginn.
Übersicht

Stadtteile im Überblick

Hannover hat 51 Stadtteile. Die wichtigste Unterscheidung: Zone I oder Zone II.

Innenstadt (Kröpcke)
Zone I
Kröpcke, Georgstraße, Ernst-August-Platz, Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Verschärfte Auflagen, keine Werbefahnen.
Linden-Nord / Linden-Mitte
Zone II
Szene-Viertel, dichte Gastroszene, inhabergeführter Einzelhandel. Gehwegbreiten variieren in den Gründerzeithäusern.
List / Oststadt
Zone II
Universitätsnähe, gut situierter Einzelhandel. Genehmigungen in der Regel unkomplizierter als in Zone I.
Döhren / Ricklingen
Zone II
Südliche Stadtteile mit eigenem Ortskern. Lebendiges lokales Gewerbe, entspannte Genehmigungspraxis.
Optionen

Plan B: Wenn 70 mal 100 nicht reicht

Der Aufsteller passt nicht ins Limit oder der Gehweg ist zu schmal? Diese Optionen brauchen keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Schaufensterwerbung: Plakate oder Screens von innen an die Scheibe. Unbegrenzte Größe, keine Genehmigung.
  • Fassadenschilder: An der eigenen Hauswand befestigt. Je nach Größe Baugenehmigung nötig, aber keine Sondernutzung.
  • Digitale Screens im Eingangsbereich: Flexibel, genehmigungsfrei, ideal für wechselnde Angebote.
  • Fahnenmasten auf Privatgrund: Auf dem eigenen Grundstück (in Zone II auch als Werbefahne). Bebauungsplan prüfen.
Ausblick

Mitte neu denken: Hannover lockert

Der Stadtrat hat Anfang 2025 das Konzept "Mitte neu denken" beschlossen: 85 Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung, darunter eine Reform der Sondernutzungssatzung. Das Ziel: Außengastronomie großzügiger genehmigen, den öffentlichen Raum lebendiger machen.

Für Gewerbetreibende heißt das: Was heute als strenge Vorgabe gilt, könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Es lohnt sich, die Beratungsangebote des Fachbereichs Tiefbau aktiv zu nutzen.

Einordnung

Hannover im Städtevergleich

Hannover ist nicht die strengste Stadt Deutschlands. Aber die einzige, die Zentimeter in die Satzung schreibt.

KriteriumHannoverLeipzigHamburgStuttgart
GenehmigungspflichtJaJaVerboten*Ja
Maßlimit70×100 cm1,20 m Höhe-Nein
Restgehwegbreite2,00 m1,50 m-2,00 m
ZonensystemI / IINein-Sperrbereich
Online-AntragJaJa (Amt24)-Ja

* Hamburg verbietet Kundenstopper grundsätzlich auf allen öffentlichen Gehwegen.

Häufige Fragen zu Kundenstoppern in Hannover

Maximal 0,70 Meter breit und 1,00 Meter hoch. Das sind Gesamtmaße inklusive Rahmen und Standfüße, nicht das Plakatformat. Standard-DIN-A1-Klappaufsteller überschreiten diese Grenzen häufig. Kompakte A2-Modelle halten das Limit ein.
Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung. Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover. E-Mail: [email protected]. Online-Antrag über hannover.de.
Bei einer Schaufensterfront bis 10,00 Meter: einen. Ab 10,00 Meter Frontlänge: zwei. Die Zählung richtet sich nach der Länge der Außenfassade des eigenen Betriebs.
Nein. In Zone I (Innenstadt) sind Werbefahnen laut Sondernutzungssatzung ausdrücklich nicht gestattet. Nur klassische Stellschilder innerhalb der Größengrenzen kommen in Frage. In Zone II (restliches Stadtgebiet) gelten andere Regeln.
Nein. Die Grundregeln der Satzung gelten auch während der Messe. Keine messebedingte Sondererlaubnis für größere Aufsteller. Antrag mindestens 4 Wochen vor Messebeginn stellen.
Werbeaktionen auf öffentlichem Grund dürfen maximal 6 Tage dauern, einmal pro Monat. Für reguläre Stellschilder im Dauerbetrieb gilt dieses Limit nicht. Dort ist eine Jahresgenehmigung der übliche Weg.
Ja, über das Stadtportal hannover.de. Alternativ per E-Mail an [email protected] oder per Post an den Fachbereich Tiefbau.
Ordnungswidrigkeit nach § 61 Abs. 2 NStrG. Hannover kann die Entfernung anordnen und die Kosten dem Betreiber in Rechnung stellen. Ein Bußgeld kann zusätzlich erhoben werden.

Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr. Vor Antragstellung aktuelle Informationen beim Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover einholen.