Du kaufst einen Kundenstopper, stellst ihn vor die Tür, beantragst die Genehmigung. Routine in jeder deutschen Großstadt. Nur in Hannover passiert dann Folgendes: Das Amt misst nach. 72 Zentimeter breit? Abgelehnt. Hannover ist die einzige deutsche Großstadt, die in ihrer Sondernutzungssatzung die maximale Größe von Stellschildern auf den Zentimeter genau festlegt: 0,70 Meter Breite, 1,00 Meter Höhe. Kein Spielraum, keine Ausnahme. Ein Standard-DIN-A1-Klappaufsteller passt da nicht rein. Wer das nicht weiß, kauft falsch.
Grundlage
Erlaubt, aber auf den Zentimeter genau
Hannover erlaubt Kundenstopper auf öffentlichen Gehwegen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt (zuletzt geändert am 15. Juni 2017). Zuständig ist der Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung.
Was Hannover von jeder anderen Großstadt unterscheidet: § 8 der Satzung definiert nicht nur allgemeine Grundsätze, sondern schreibt die Maximalabmessungen schwarz auf weiß fest. Stellschilder dürfen maximal 0,70 Meter breit und 1,00 Meter hoch sein. Das sind Gesamtmaße inklusive Rahmen und Standfüße, nicht das Plakatformat.
Kontakt: Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover. E-Mail:
[email protected]. Online-Antrag über hannover.de.
Zuständige Behörde
Alle Sondernutzungserlaubnisse für Kundenstopper in Hannover laufen über eine zentrale Stelle:
Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover
Online-Antrag: hannover.de
Zone I
Kernregel
Das 70×100-Limit: Warum dein Standard-Aufsteller nicht passt
Ein klassischer DIN-A1-Klappaufsteller hat ein Plakatformat von 594 × 841 mm. Dazu kommt der Rahmen. Damit überschreiten viele Standardmodelle die 0,70-Meter-Breite oder landen über 1,00 Meter Höhe. Beide Dimensionen müssen gleichzeitig eingehalten werden.
| Maß | Limit | DIN A1 (typisch) | Ergebnis |
| Breite | max. 0,70 m | ca. 0,65-0,75 m | Grenzwertig |
| Höhe | max. 1,00 m | ca. 1,00-1,20 m | Oft zu hoch |
| Aufstelltiefe | max. 1,50 m | ca. 0,50-0,60 m | OK |
Vor dem Kauf: Miss die Außenmaße des aufgestellten Geräts, nicht das Plakatformat. Ein Aufsteller, der die genehmigten Maße überschreitet, kann trotz Erlaubnis beanstandet werden.
Zonensystem
Zone I und Zone II: Was wo gilt
Hannover teilt sein Stadtgebiet in zwei Zonen mit unterschiedlichen Auflagen:
| Regelung | Zone I (Innenstadt) | Zone II (Rest) |
| Stellschilder | Ja (70×100 cm) | Ja (70×100 cm) |
| Werbefahnen | Verboten | Möglich |
| Restgehwegbreite | 2,00 m | 2,00 m |
| Geh-/Radweg | 2,50 m | 2,50 m |
Zone I umfasst den Bereich rund um Kröpcke, Georgstraße, Ernst-August-Platz und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Zone II ist das gesamte restliche Stadtgebiet.
Frontlänge-Regel: Bei einer Schaufensterfront bis 10,00 Meter ist ein Stellschild genehmigungsfähig. Ab 10,00 Meter Frontlänge kannst du zwei beantragen. Das ist relevant für größere Läden, Restaurants und Supermärkte.
Auflagen
Alle Regeln auf einen Blick
- Maße: Max. 0,70 m breit × 1,00 m hoch. Beide Werte gleichzeitig.
- Aufstelltiefe: Max. 1,50 m vor der Hausfassade.
- Restgehweg: Min. 2,00 m auf Fußwegen. Min. 2,50 m auf kombinierten Geh-/Radwegen.
- Anzahl: 1 Schild bis 10 m Geschäftsfront. 2 Schilder ab 10 m.
- Werbefahnen: In Zone I (Innenstadt) verboten.
- Aufstellzeit: Nur während der Geschäftsöffnungszeiten.
- Mobilität: Transportabel, keine Fundamente oder Verankerungen.
- Inhalt: Eigenwerbung für das Gewerbe im selben Gebäude.
Antragsweg
Antrag stellen: Online oder per Mail
Hannover bietet einen Online-Antragsprozess über das Stadtportal an. Alternativ per E-Mail oder Post an den Fachbereich Tiefbau.
- Firmendaten (Name, Inhaber, Betriebsadresse)
- Art des Stellschilds mit Gesamtmaßen (Breite × Höhe, nicht Plakatformat)
- Lageplan oder Foto mit Position und Gehwegbreite
- Länge der Geschäftsfront (für die Anzahlregel)
- Gewünschter Zeitraum (Dauergenehmigung oder befristet)
- Erklärung zur Aufstellzeit (nur während Öffnungszeiten)
Vorlaufzeit: Mindestens 2 bis 3 Wochen. Für Anträge rund um Messetermine 4 bis 6 Wochen einplanen, da der Fachbereich Tiefbau dann viele parallele Anträge bearbeitet.
Messestadt
Saisonhook
Messestadt: Wenn 200.000 Besucher kommen
463.000 Quadratmeter Hallenfläche, das größte Messegelände der Welt. Die Hannover Messe bringt jedes Frühjahr rund 200.000 Besucher in die Stadt. Agritechnica, DOMOTEX, IAA Transportation folgen im Jahresrhythmus. Dazu kommt das Schützenfest, das größte der Welt.
In Messewochen füllt sich die Innenstadt mit internationalen Geschäftsreisenden. Für Geschäfte am Hauptbahnhof, an der Ernst-August-Promenade, der Georgstraße und am Kröpcke sind das die stärksten Wochen im Jahr.
Tipp: Die Genehmigungspflicht gilt auch während der Messe unverändert. Keine Sondererlaubnis für größere Aufsteller. Wer die Frequenz nutzen will, braucht rechtzeitig eine reguläre Genehmigung. Antrag mindestens 4 Wochen vor Messebeginn.
Übersicht
Stadtteile im Überblick
Hannover hat 51 Stadtteile. Die wichtigste Unterscheidung: Zone I oder Zone II.
Innenstadt (Kröpcke)
Zone I
Kröpcke, Georgstraße, Ernst-August-Platz, Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Verschärfte Auflagen, keine Werbefahnen.
Linden-Nord / Linden-Mitte
Zone II
Szene-Viertel, dichte Gastroszene, inhabergeführter Einzelhandel. Gehwegbreiten variieren in den Gründerzeithäusern.
List / Oststadt
Zone II
Universitätsnähe, gut situierter Einzelhandel. Genehmigungen in der Regel unkomplizierter als in Zone I.
Döhren / Ricklingen
Zone II
Südliche Stadtteile mit eigenem Ortskern. Lebendiges lokales Gewerbe, entspannte Genehmigungspraxis.
Optionen
Plan B: Wenn 70 mal 100 nicht reicht
Der Aufsteller passt nicht ins Limit oder der Gehweg ist zu schmal? Diese Optionen brauchen keine Sondernutzungserlaubnis:
- Schaufensterwerbung: Plakate oder Screens von innen an die Scheibe. Unbegrenzte Größe, keine Genehmigung.
- Fassadenschilder: An der eigenen Hauswand befestigt. Je nach Größe Baugenehmigung nötig, aber keine Sondernutzung.
- Digitale Screens im Eingangsbereich: Flexibel, genehmigungsfrei, ideal für wechselnde Angebote.
- Fahnenmasten auf Privatgrund: Auf dem eigenen Grundstück (in Zone II auch als Werbefahne). Bebauungsplan prüfen.
Ausblick
Mitte neu denken: Hannover lockert
Der Stadtrat hat Anfang 2025 das Konzept "Mitte neu denken" beschlossen: 85 Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung, darunter eine Reform der Sondernutzungssatzung. Das Ziel: Außengastronomie großzügiger genehmigen, den öffentlichen Raum lebendiger machen.
Für Gewerbetreibende heißt das: Was heute als strenge Vorgabe gilt, könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Es lohnt sich, die Beratungsangebote des Fachbereichs Tiefbau aktiv zu nutzen.
Einordnung
Hannover im Städtevergleich
Hannover ist nicht die strengste Stadt Deutschlands. Aber die einzige, die Zentimeter in die Satzung schreibt.
| Kriterium | Hannover | Leipzig | Hamburg | Stuttgart |
| Genehmigungspflicht | Ja | Ja | Verboten* | Ja |
| Maßlimit | 70×100 cm | 1,20 m Höhe | - | Nein |
| Restgehwegbreite | 2,00 m | 1,50 m | - | 2,00 m |
| Zonensystem | I / II | Nein | - | Sperrbereich |
| Online-Antrag | Ja | Ja (Amt24) | - | Ja |
* Hamburg verbietet Kundenstopper grundsätzlich auf allen öffentlichen Gehwegen.