Kundenstopper vor dem eigenen Geschäft? In Bremen ist das relativ unkompliziert. Die Hansestadt ist eine der freundlichsten Großstädte Deutschlands für Gewerbetreibende, die einen Werbeaufsteller vor die Tür stellen wollen. Das Ordnungsamt genehmigt Kundenstopper in der Regel, wenn der Fußgängerverkehr nicht wesentlich behindert wird. Im Ostertorviertel und am Steintor läuft sogar ein Pilotversuch mit erweiterten Aufstellmöglichkeiten.
Der Pilotversuch im Ostertorviertel
- Der Gehweg muss mindestens 2 Meter breit sein
- Die Aufstellung muss ohne Gefährdung und Behinderung möglich sein
- Das Ortsamt und die lokalen Geschäftsleute begleiten den Versuch gemeinsam
Hintergrund: In der Bremischen Bürgerschaft wurde das Thema „Wem gehört der Gehweg?“ intensiv debattiert. Beschwerden über unerlaubte Aufsteller hatten zugenommen, besonders von Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator. Der Pilotversuch ist Bremens Kompromiss: Werbung erlauben, aber kontrolliert.
Aufstellregeln
- Direkt vor dem eigenen Geschäft, in der Regel an der Hauswand
- Fußgängerverkehr darf nicht mehr als unerheblich behindert werden
- Im Pilotversuch: mindestens 2 Meter Restgehwegbreite
- Hydranten, Blindenleitsysteme und Notausgänge freihalten
- Nur während der Geschäftszeiten
- Transportabel, keine Bodenverankerung
- Genehmigung muss vorher erteilt sein
Antrag stellen
- Angaben zum Gewerbebetrieb
- Art des Aufstellers mit Maßen
- Genauer Standort (Straße und Hausnummer)
- Gewünschter Zeitraum
- Angaben zur Gehwegbreite
Gebühren
Was passiert ohne Genehmigung?
- Bußgeld nach dem Bremischen Landesstraßengesetz
- Beseitigungsanordnung
- Rückwirkende Gebührenerhebung
- In schweren Fällen: Einziehung des Aufstellers
Bremen im Städtevergleich
| Stadt | Regelung | Kosten/Jahr |
|---|---|---|
| Hamburg | Grundsätzlich verboten | - |
| Frankfurt | Erlaubt seit 2024 | 980 € |
| Köln | Erlaubt mit Genehmigung | Nach Bedeutungsplan |
| München | Erlaubt, Bezirksausschuss entscheidet | 12-62 €/m² |
| Berlin | Erlaubt, bezirksabhängig | ab 40 € |
| Bremen | Unkompliziert erlaubt, Pilotversuch | Moderat |
Alternativen
- Schaufenster-Werbung: Genehmigungsfrei. In den Bremer Quartieren (Viertel, Schnoor, Ostertor) sind kreative Schaufenster ein Hingucker.
- Aufsteller auf eigenem Grund: Auf privatem Grund keine Sondernutzungserlaubnis nötig.
- Fassadenschilder: Ggf. Baugenehmigung, aber keine Sondernutzungsgebühr.
Zusammengefasst
Bremen macht es Gewerbetreibenden leicht. Kundenstopper vor dem eigenen Geschäft werden in der Regel genehmigt, solange der Fußgängerverkehr nicht wesentlich behindert wird.
Im Ostertorviertel geht die Hansestadt mit dem bundesweit einmaligen Pilotversuch sogar noch einen Schritt weiter. Die Bearbeitungszeit von zwei Wochen ist die kürzeste unter den deutschen Großstädten, und der Antrag geht bequem online.
Ohne Genehmigung aufstellen lohnt sich trotzdem nicht: Bußgeld plus rückwirkende Gebühren machen das deutlich teurer als den regulären Antrag beim Ordnungsamt.