Plakatständer und Kundenstopper auf dem Bremer Marktplatz mit Blick auf den Roland
Stadtplan-Symbol für Bremer Kundenstopper-Vorschriften

STADT-GUIDE

Bremen

Kundenstopper-Vorschriften, Pilotversuch & Genehmigung

2 Wo. Bearbeitung
Moderat Gebühren
Online Antrag
Unkompliziert Pilotversuch Ostertor Online-Antrag

Kundenstopper vor dem eigenen Geschäft? In Bremen ist das relativ unkompliziert. Die Hansestadt ist eine der freundlichsten Großstädte Deutschlands für Gewerbetreibende, die einen Werbeaufsteller vor die Tür stellen wollen. Das Ordnungsamt genehmigt Kundenstopper in der Regel, wenn der Fußgängerverkehr nicht wesentlich behindert wird. Im Ostertorviertel und am Steintor läuft sogar ein Pilotversuch mit erweiterten Aufstellmöglichkeiten.

Gehwegaufsteller mit Genehmigung auf einem Bremer Bürgersteig
Warum Bremen anders ist

Warum Bremen anders tickt

Während Hamburg Kundenstopper grundsätzlich verbietet und Frankfurt 980 Euro pro Jahr verlangt, verfolgt Bremen einen pragmatischen Ansatz. Die Grundregel ist einfach: Kundenstopper direkt vor dem eigenen Geschäft werden genehmigt, sofern keine Gefährdung und keine mehr als unerhebliche Behinderung des Fußgängerverkehrs entsteht.

Rechtsgrundlage: § 18 Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG). Zuständig ist das Ordnungsamt (Stadtamt). Der Träger der Straßenbaulast (Amt für Straßen und Verkehr) muss zustimmen.
Aktualisiert April 2026 Antrag stellen
Illustration eines Aufstellers in einer lebhaften Bremer Straßenszene
Bundesweit einmalig

Der Pilotversuch im Ostertorviertel

Bremen geht einen bundesweit einmaligen Weg. Im Ostertorviertel und am Steintor dürfen Kundenstopper nicht nur direkt vor dem Laden an der Hauswand stehen, sondern in einem erweiterten Bereich auf dem Gehweg.

Voraussetzungen:

  • Der Gehweg muss mindestens 2 Meter breit sein
  • Die Aufstellung muss ohne Gefährdung und Behinderung möglich sein
  • Das Ortsamt und die lokalen Geschäftsleute begleiten den Versuch gemeinsam

Der Pilotversuch entstand aus dem Dialog zwischen Gewerbetreibenden und Verwaltung. Die Geschäftsleute argumentierten, dass Kundenstopper ein unverzichtbares Werbemittel für den lokalen Einzelhandel seien. Das Ortsamt stimmte zu, unter der Bedingung, dass die Barrierefreiheit gewährleistet bleibt.

Hintergrund: In der Bremischen Bürgerschaft wurde das Thema „Wem gehört der Gehweg?“ intensiv debattiert. Beschwerden über unerlaubte Aufsteller hatten zugenommen, besonders von Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator. Der Pilotversuch ist Bremens Kompromiss: Werbung erlauben, aber kontrolliert.

Pilotversuch Ostertor/Steintor Zu den Regeln
Regeln

Aufstellregeln

In Bremen gelten klare Regeln für Kundenstopper und Werbeaufsteller:

  • Direkt vor dem eigenen Geschäft, in der Regel an der Hauswand
  • Fußgängerverkehr darf nicht mehr als unerheblich behindert werden
  • Im Pilotversuch: mindestens 2 Meter Restgehwegbreite
  • Hydranten, Blindenleitsysteme und Notausgänge freihalten
  • Nur während der Geschäftszeiten
  • Transportabel, keine Bodenverankerung
  • Genehmigung muss vorher erteilt sein
Gilt bremenweit Antrag stellen
Antrag

Antrag stellen

Zuständig: Ordnungsamt Bremen (Stadtamt). Antrag mindestens zwei Wochen vorher stellen. Geht auch online über service.bremen.de.

Das ist schneller als in den meisten anderen Großstädten: Berlin braucht 6-8 Wochen, München 6-8 Wochen (inklusive Bezirksausschuss), Frankfurt gibt keine Frist an.

Was gehört in den Antrag:

  • Angaben zum Gewerbebetrieb
  • Art des Aufstellers mit Maßen
  • Genauer Standort (Straße und Hausnummer)
  • Gewünschter Zeitraum
  • Angaben zur Gehwegbreite
Ca. 2 Wochen Bearbeitung Zum Online-Portal
Gebühren

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Bremer Sondernutzungskostenordnung und werden im Einzelfall berechnet. Im Vergleich zu Frankfurt (980 Euro/Jahr) oder Köln (Tagesgebühren nach Bedeutungsplan) sind die Bremer Gebühren moderat. Die konkreten Kosten erfährst du direkt beim Ordnungsamt - ein Anruf reicht.

Gebührenstand 2026 Zum Städtevergleich
Bußgelder

Was passiert ohne Genehmigung?

Ohne Erlaubnis drohen:

  • Bußgeld nach dem Bremischen Landesstraßengesetz
  • Beseitigungsanordnung
  • Rückwirkende Gebührenerhebung
  • In schweren Fällen: Einziehung des Aufstellers

Auch wenn Bremen mild ist: Ohne Genehmigung aufstellen ist keine Option. Die nachträgliche Gebühr plus Bußgeld ist deutlich teurer als der reguläre Antrag.

Vergleich

Bremen im Städtevergleich

Wie schlägt sich Bremen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten?

Stadt Regelung Kosten/Jahr
Hamburg Grundsätzlich verboten -
Frankfurt Erlaubt seit 2024 980 €
Köln Erlaubt mit Genehmigung Nach Bedeutungsplan
München Erlaubt, Bezirksausschuss entscheidet 12-62 €/m²
Berlin Erlaubt, bezirksabhängig ab 40 €
Bremen Unkompliziert erlaubt, Pilotversuch Moderat

Bremen ist damit eine der freundlichsten Großstädte für Kundenstopper. Kurze Bearbeitungszeit, Online-Antrag, moderate Gebühren.

Stand April 2026 Zu den Gebühren
Alternativen

Alternativen

  • 📸 Schaufenster-Werbung: Genehmigungsfrei. In den Bremer Quartieren (Viertel, Schnoor, Ostertor) sind kreative Schaufenster ein Hingucker.
  • 🏠 Aufsteller auf eigenem Grund: Auf privatem Grund keine Sondernutzungserlaubnis nötig.
  • 📌 Fassadenschilder: Ggf. Baugenehmigung, aber keine Sondernutzungsgebühr.
Genehmigungsfreie Optionen Zurück zu den Regeln

Zusammengefasst

Bremen macht es Gewerbetreibenden leicht. Kundenstopper vor dem eigenen Geschäft werden in der Regel genehmigt, solange der Fußgängerverkehr nicht wesentlich behindert wird.

Im Ostertorviertel geht die Hansestadt mit dem bundesweit einmaligen Pilotversuch sogar noch einen Schritt weiter. Die Bearbeitungszeit von zwei Wochen ist die kürzeste unter den deutschen Großstädten, und der Antrag geht bequem online.

Ohne Genehmigung aufstellen lohnt sich trotzdem nicht: Bußgeld plus rückwirkende Gebühren machen das deutlich teurer als den regulären Antrag beim Ordnungsamt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kundenstopper in Bremen.

Mindestens zwei Wochen.

Nein. Bremen ist im Vergleich zu Hamburg, Frankfurt oder München deutlich milder. Aufsteller vor dem Laden werden meist genehmigt.

Ja, über service.bremen.de.

Wird im Einzelfall berechnet. Die Bremer Gebühren sind moderat im Vergleich zu Frankfurt (980 Euro) oder Köln.

Im Ostertorviertel und am Steintor dürfen Kundenstopper in einem erweiterten Bereich stehen, wenn der Gehweg mindestens 2 Meter breit ist.

Schaufenster-Werbung ist kostenlos und genehmigungsfrei. Aufsteller auf eigenem Privatgrund brauchen keine Erlaubnis.

Hinweis

Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr. Für die aktuelle Rechtslage wende dich direkt an das Ordnungsamt Bremen. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.