Kundenstopper und Gehwegaufsteller auf einer Berliner Einkaufsstraße
Stadtplan-Symbol für Berliner Kundenstopper-Vorschriften

STADT-GUIDE

Berlin

Kundenstopper-Vorschriften in allen 12 Bezirken

12 Bezirke
ab 40 € pro Jahr
10.000 € max. Bußgeld
Sondernutzungserlaubnis erforderlich Bezirk Mitte: Strenge Sonderregeln Online-Antrag möglich

Wer in Berlin einen Kundenstopper vor die Tür stellen will, braucht in der Regel eine Genehmigung vom Bezirksamt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bezirk teilweise erheblich. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was du wissen musst: von der Antragstellung über die Kosten bis zu den Kontaktdaten aller zwölf Bezirke. Ob kleines Café in Kreuzberg oder Boutique am Kudamm, die Spielregeln gelten für alle.

Gehwegaufsteller mit Genehmigungsschild auf Berliner Bürgersteig
Recht & Vorschriften

Braucht man eine Genehmigung?

Kurze Antwort: Ja. Sobald du einen Kundenstopper, Plakatständer oder Werbeaufsteller auf dem öffentlichen Gehweg platzierst, handelt es sich rechtlich um eine Sondernutzung. Dafür brauchst du eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis.

Die Rechtsgrundlage ist das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Klartext: Ohne Erlaubnis vom Bezirksamt darf kein Werbemittel auf öffentlichem Straßenland stehen. Das gilt nicht nur für klassische Kundenstopper, sondern auch für Prospektständer, Warenauslagen und sogar Stehtische vor dem Laden.

Wie streng die Bezirke kontrollieren, variiert. In manchen Kiezen läuft das Ordnungsamt regelmäßig Streife, in anderen wird nur bei Beschwerden reagiert. Darauf verlassen solltest du dich aber nicht.

Rechtsgrundlage: BerlStrG in Verbindung mit der StVO. Ohne Erlaubnis darf kein Werbemittel auf öffentlichem Straßenland stehen.
Aktualisiert April 2026 Antrag stellen
Regeln

Aufstellregeln auf einen Blick

Für Kundenstopper und Werbeaufsteller gelten in Berlin einheitliche Grundregeln:

  • Maximale Abmessungen: Höchstens 1,20 m hoch und 0,80 m breit. Wer einen großformatigen DIN-A0-Plakatständer aufstellen will, stößt damit schnell an Grenzen.
  • Aufstellort: Nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft, im sogenannten Gehwegoberstreifen. Das ist der Bereich zwischen Hauswand und maximal 1,50 m Tiefe zum Gehweg hin.
  • Durchgangsbreite: Für Fußgänger müssen mindestens 1,50 m freie Gehwegbreite erhalten bleiben. Bei schmalen Bürgersteigen wird das zum Ausschlusskriterium. Ist der Gehweg zu eng, gibt es keine Genehmigung.
  • Aufstellzeiten: Nur während der Geschäftszeiten. Nach Ladenschluss muss der Kundenstopper rein.
  • Anzahl: Pro Geschäft wird in der Regel nur ein Kundenstopper genehmigt.
  • Standfestigkeit: Der Aufsteller muss so gesichert sein, dass er bei Wind nicht umkippt und zur Gefahr für Passanten wird. Das Ordnungsamt achtet darauf. Ein hochwertiger Kundenstopper mit Wassertank oder Sandsack im Fuß ist hier klar im Vorteil.
  • Barrierefreiheit: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen brauchen Platz. Die 1,50-m-Regel für die Durchgangsbreite ist nicht verhandelbar. Bei Bushaltestellen, Zebrastreifen und Ampeln gelten zusätzliche Abstandsregeln.
Gilt berlinweit Zu den Tipps
Antrag

Wie beantrage ich die Genehmigung?

Berlin bietet einen zentralen Online-Antragsweg über das Berliner Serviceportal (service.berlin.de). Dort kannst du den Antrag auf Sondernutzung für alle zwölf Bezirke direkt digital einreichen.

Was du für den Antrag brauchst:

  • Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
  • Lageplan mit eingezeichnetem Aufstellort
  • Maße des Kundenstoppers
  • Angabe der gewünschten Genehmigungsdauer (1, 2 oder 3 Jahre)

Alternativ zum Online-Antrag kannst du dich direkt an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt deines Bezirks wenden. Die Kontaktdaten findest du weiter unten.

Der Antrag selbst ist kein bürokratisches Monster. Die meisten Gewerbetreibenden brauchen dafür eine halbe Stunde. Wichtig: Im Lageplan sollte klar erkennbar sein, wo genau der Kundenstopper stehen soll und wie viel Platz auf dem Gehweg frei bleibt. Je präziser deine Angaben, desto schneller die Bearbeitung.

In manchen Bezirken wird der Antrag als Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 46 StVO bearbeitet, in anderen als reguläre Sondernutzungserlaubnis. Das klingt kompliziert, macht für dich als Antragsteller aber keinen praktischen Unterschied. Die Kosten und Regeln sind in beiden Fällen vergleichbar.

Rechne mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Wochen. Gerade in beliebten Bezirken wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg ziehen sich die Bearbeitungszeiten gerne in die Länge. Kalkuliere daher lieber zwei Monate Vorlauf, vor allem wenn du zum Saisonstart im Frühjahr loslegen willst.

2 bis 6 Wochen Bearbeitung Zum Online-Portal
Achtung

Sonderfall Bezirk Mitte

In keinem anderen Berliner Bezirk sind die Regeln so streng wie in Mitte. Laut den bezirklichen Festlegungen (zuletzt aktualisiert Mai 2020) ist das Aufstellen von Stelltafeln auf öffentlichem Grund aus städtebaulichen Gründen generell nicht erlaubt.

Der Grund sind städtebauliche Erwägungen. In den Ortsteilen Wedding, Moabit, Tiergarten und Alt-Mitte will der Bezirk das Straßenbild möglichst frei von Werbeträgern halten.

Trotzdem gibt es Ausnahmen. Für Gastronomiebetriebe gelten teilweise Sonderregeln, und in weniger prominenten Nebenstraßen wird manchmal doch eine Einzelfallgenehmigung erteilt. Wer in Mitte einen Laden betreibt, sollte sich aber darauf einstellen, dass der Antrag abgelehnt wird. Hier lohnt sich ein Anruf beim Straßen- und Grünflächenamt, bevor man den Antrag stellt.

  • Grundsätzlich keine Kundenstopper auf öffentlichem Straßenland
  • Ausnahmen nur im Einzelfall, insbesondere für Gastronomie
  • Wo erlaubt: maximal 1 Stelltafel pro Geschäft mit höchstens 1 m² Werbefläche
  • Betroffene Ortsteile: Wedding, Moabit, Tiergarten und Alt-Mitte

Wer aus einem anderen Bezirk nach Mitte umzieht, muss sich darauf einstellen, dass die gewohnte Praxis dort nicht funktioniert. In der Praxis haben viele Gastronomen in Mitte kreative Alternativen gefunden: Kreidetafeln an der Hauswand (kein öffentliches Straßenland), Schaufensterbeschriftung oder auffällige Türstopper innerhalb des eigenen Eingangsbereichs.

Sonderregelung seit 2019 Alle Bezirke
Gebühren

Was kostet die Genehmigung?

Die Gebührenstruktur für Kundenstopper in Berlin setzt sich aus zwei Teilen zusammen.

Verwaltungsgebühr

Für die Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 46 StVO zahlst du:

Laufzeit Verwaltungsgebühr Pro Jahr
1 Jahr 40,00 € 40,00 €
2 Jahre 60,00 € 30,00 €
3 Jahre 80,00 € 26,67 €

Die Dreijahresvariante ist die wirtschaftlichste Option. Du sparst dir den jährlichen Verwaltungsaufwand und zahlst effektiv weniger als 27 Euro pro Jahr.

Sondernutzungsgebühren (Wertstufen)

Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr können je nach Standort Sondernutzungsgebühren anfallen. Diese richten sich nach den vier Wertstufen der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV):

Stufe Lage pro m²/Monat
I Kudamm, Friedrichstr., Unter den Linden 25,00 €
II Hauptgeschäftsstraßen mit viel Laufkundschaft 23,00 €
III Kiezstraßen wie Kastanienallee, Akazienstraße 21,00 €
IV Randlagen, Wohngebiete 19,00 €
Rechenbeispiel: Ein DIN-A1-Kundenstopper mit ca. 0,50 m² Werbefläche in einer Wertstufe-IV-Lage kostet ungefähr 9,50 Euro monatlich an Sondernutzungsgebühr, plus 40 Euro Verwaltungsgebühr im Jahr. Am Kurfürstendamm (Wertstufe I) wären es etwa 12,50 Euro pro Monat plus Verwaltungsgebühr.

Für den typischen kleinen Kundenstopper im Rahmen des Anliegergebrauchs fällt in vielen Bezirken nur die Verwaltungsgebühr an. Die höheren Sondernutzungsgebühren betreffen eher größere Werbeanlagen oder Aufsteller, die über den normalen Anliegergebrauch hinausgehen.

Das Berliner Serviceportal weist allerdings darauf hin, dass die Gebührenpraxis je nach Bezirk variiert. Manche Bezirke berechnen konsequent nach Wertstufe, andere beschränken sich bei kleinen Kundenstoppern auf die reine Verwaltungsgebühr. Im Zweifelsfall lohnt ein Anruf beim zuständigen Amt, bevor du den Antrag einreichst.

Verglichen mit anderen deutschen Großstädten sind die Berliner Gebühren moderat. In München oder Hamburg zahlst du für vergleichbare Genehmigungen teilweise deutlich mehr.

Gebührenstand 2026 Antrag stellen
Bußgelder

Ohne Genehmigung: Was droht?

Ohne Genehmigung einen Kundenstopper aufzustellen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen:

  • Bußgelder von bis zu 10.000 Euro für ungenehmigten Aufsteller auf öffentlichem Straßenland
  • Einziehung des Aufstellers durch das Ordnungsamt direkt vor Ort
  • Ob du den Kundenstopper zurückbekommst, hängt vom Bezirk ab

Gemessen an der Verwaltungsgebühr von 40 Euro pro Jahr ist das Risiko völlig unverhältnismäßig. Eine Genehmigung zu beantragen dauert eine halbe Stunde am Computer und kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziges Bußgeld kosten kann.

In der Praxis liegen die tatsächlich verhängten Bußgelder meist zwischen 50 und 500 Euro. Die 10.000-Euro-Obergrenze wird selten ausgeschöpft und betrifft eher Wiederholungstäter oder großflächige illegale Werbeanlagen. Das ändert aber nichts daran, dass selbst ein "kleines" Bußgeld von 150 Euro deutlich teurer ist als drei Jahre legale Genehmigung.

Das Ordnungsamt kann den Kundenstopper außerdem direkt vor Ort einziehen. Das ist ärgerlich, weil du dann nicht nur das Bußgeld zahlst, sondern auch noch einen neuen Aufsteller brauchst. Ob du den beschlagnahmten Kundenstopper zurückbekommst, hängt vom Bezirk und von den Umständen ab.

OwiG i.V.m. StVO Jetzt beantragen
Praxis-Tipps

8 Tipps für Gewerbetreibende

  1. Antrag frühzeitig stellen. Sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Aufstelldatum. Nutze dafür das Online-Portal auf service.berlin.de.
  2. Direkt für drei Jahre beantragen. Für 80 Euro hast du Ruhe. Kein jährliches Nachbeantragen, keine verpassten Fristen.
  3. Nachmessen vor dem Aufstellen. Ist der Gehweg breit genug? 1,50 m Durchgangsbreite müssen frei bleiben. Im Zweifelsfall mit einem Zollstock prüfen.
  4. Kundenstopper abends reinholen. Das ist Pflicht laut Genehmigung. Wer den Aufsteller über Nacht draußen stehen lässt, riskiert Ärger.
  5. Genehmigung immer griffbereit haben. Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt musst du die Erlaubnis vorzeigen können. Am besten eine Kopie direkt am Kundenstopper aufbewahren.
  6. In Mitte vorher anrufen. Bevor du den Antrag stellst, kläre telefonisch ab ob eine Genehmigung für deinen Standort überhaupt realistisch ist.
  7. Auf Qualität setzen. Ein stabiler, wetterfester Kundenstopper kippt bei Wind nicht um und hinterlässt beim Ordnungsamt einen professionelleren Eindruck als ein wackeliger Billigaufsteller.
  8. Format beachten. DIN-A1 ist das Standardformat für Kundenstopper. Größere Formate wie DIN-A0 überschreiten schnell die erlaubten Maße.
Erfahrung aus der Praxis Häufige Fragen
Fehler vermeiden

Die häufigsten Fehler beim Kundenstopper-Aufstellen

Aus den Erfahrungen Berliner Gewerbetreibender und den Rückmeldungen der Ordnungsämter lassen sich einige typische Stolperfallen identifizieren.

  • Zu spät beantragt. Wer den Kundenstopper am Montag aufstellen will und am Freitag vorher den Antrag einreicht, wartet vergeblich. Zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sind normal. In der Hauptsaison ab April wird es noch enger.
  • Genehmigung abgelaufen. Die Jahresgenehmigung läuft aus und niemand kümmert sich um die Verlängerung. Dann steht der Kundenstopper plötzlich illegal auf dem Gehweg. Ein Kalendereintrag vier Wochen vor Ablauf verhindert das.
  • Falscher Standort. Der Kundenstopper steht nicht vor dem eigenen Geschäft, sondern ein paar Meter weiter an der Ecke, wo mehr Laufkundschaft vorbeikommt. Das ist nicht durch die Genehmigung gedeckt und wird bei Kontrollen beanstandet.
  • Zu groß. Gerade bei Neueröffnungen greifen viele zum größten verfügbaren Format. Ein DIN-A0-Aufsteller überschreitet fast immer die Berliner Höchstmaße und fällt bei der ersten Kontrolle auf.
  • Über Nacht draußen gelassen. Der Kundenstopper darf nur während der Geschäftszeiten auf dem Gehweg stehen. Wer ihn abends vergisst, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Diebstahl oder Vandalismusschäden.
  • Gehweg blockiert. Besonders in Seitenstraßen mit schmalen Gehwegen wird die 1,50-m-Durchgangsbreite oft nicht eingehalten. Das führt zu Beschwerden von Anwohnern und Kontrollen durch das Ordnungsamt.
Häufige Abmahngründe Alle Regeln
Sondernutzung

Was zählt alles als Sondernutzung?

Nicht nur der klassische A-Aufsteller fällt unter die Genehmigungspflicht. In Berlin gilt als Sondernutzung im Grunde alles, was auf dem öffentlichen Gehweg steht und nicht fest zum Gebäude gehört.

Dazu zählen unter anderem:

  • Kundenstopper und A-Aufsteller (alle Formate)
  • Plakatständer und Informationstafeln
  • Prospektständer und Flyerboxen
  • Warenauslagen (Kleiderständer, Obstkisten, Bücherregale)
  • Stehtische und Stühle vor dem Laden
  • Fahrradständer, die nicht zur öffentlichen Infrastruktur gehören
  • Blumenkübel und Deko-Elemente, die auf dem Gehweg stehen

Besonders bei Gastronomie verschwimmen die Grenzen. Ein Stehtisch vor dem Café braucht genauso eine Genehmigung wie der Kundenstopper daneben. In der Praxis beantragen viele Gastronomen eine Gesamtgenehmigung für Außenbestuhlung, Sonnenschirme und Werbeaufsteller zusammen. Das vereinfacht den Verwaltungsaufwand.

Keine Genehmigung brauchst du für alles, was auf deinem eigenen Grundstück steht. Eine Kreidetafel direkt an der Hauswand (angelehnt, nicht auf dem Gehweg) oder ein Aufsteller im eigenen Eingangsbereich ist in der Regel kein Problem.

Sondernutzung nach BerlStrG Zu den Kosten
Formate

Welches Format für Berlin?

Nicht jeder Kundenstopper eignet sich gleich gut für den Berliner Gehweg. Die Maßvorgaben (max. 1,20 m hoch, 0,80 m breit) schränken die Auswahl ein.

DIN A1 (594 x 841 mm): Das Standardformat. Passt problemlos unter die Höchstmaße und bietet genug Werbefläche für eine gute Fernwirkung. Die meisten Kundenstopper im Berliner Straßenbild haben dieses Format.

DIN A2 (420 x 594 mm): Kompakter und leichter. Ideal für schmale Gehwege, wo jeder Zentimeter zählt. Die geringere Größe fällt auf belebten Straßen allerdings weniger auf.

DIN A0 (841 x 1189 mm): Problematisch. Mit 1,19 m Höhe liegt das Plakat allein schon knapp unter dem Limit. Dazu kommt der Rahmen des Aufstellers. Viele A0-Kundenstopper überschreiten die 1,20-m-Grenze und werden bei Kontrollen beanstandet.

Kreidetafeln: Beliebt bei Cafés und Restaurants. Fallen unter die gleichen Regeln wie Kundenstopper, solange sie auf dem Gehweg stehen. Der Vorteil: Die Botschaft lässt sich täglich anpassen.

Achte bei der Auswahl auch auf die Windstabilität. Berlin ist keine windstille Stadt, und ein umgekippter Kundenstopper auf dem Gehweg ist ein Sicherheitsrisiko. Modelle mit Wassertank oder Sandfüllung im Fuß sind Pflicht für den Außeneinsatz.

Formatempfehlung Zu den Regeln

Zusammengefasst

Ein Kundenstopper vor dem eigenen Laden ist in Berlin kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Die wichtigsten Punkte nochmal kurz:

Du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis. Die kostet zwischen 40 und 80 Euro, je nach Laufzeit. Der Antrag geht online über service.berlin.de. Halte die Maße ein (max. 1,20 m hoch, 0,80 m breit), sorge für 1,50 m Durchgangsbreite auf dem Gehweg und hol den Aufsteller abends rein.

In Berlin-Mitte gelten Sonderregeln. Dort sind Kundenstopper grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall. In allen anderen elf Bezirken ist die Genehmigung eine Formalität, die sich innerhalb weniger Wochen erledigen lässt.

Wer ohne Genehmigung aufstellt, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld und die Beschlagnahme des Aufstellers. Das steht in keinem Verhältnis zu den 40 Euro, die eine Jahresgenehmigung kostet.

Zuständige Ämter in allen 12 Berliner Bezirken

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bezirk, in dem sich der Betriebssitz befindet.

Mitte Streng
Wedding, Moabit, Tiergarten, Alt-Mitte
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
📞(030) 9018-22823
Strengste Regelung in Berlin. Kundenstopper grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen nur im Einzelfall. Max. 1 Tafel pro Geschäft mit 1 m² Fläche.
Friedrichshain-Kreuzberg
Friedrichshain, Kreuzberg
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
📞(030) 90298-8024
Pankow
Prenzlauer Berg, Weißensee, Pankow
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Darßer Straße 203, 13088 Berlin
📞(030) 90295-0
Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend
🏛Ordnungsamt (temporär) / SGA (dauerhaft)
📍Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin
📞(030) 9029-29000
Spandau
Spandau, Spandauer Altstadt, Haselhorst
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Otternbuchtstraße 35, 13599 Berlin
📞(030) 90279-2721
Steglitz-Zehlendorf
Steglitz, Zehlendorf, Dahlem
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
📞(030) 90299-4645
Tempelhof-Schöneberg
Tempelhof, Schöneberg, Mariendorf
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Großbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin
📞(030) 90277-1520
Neukölln
Neukölln, Britz, Buckow, Rudow
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Gradestraße 36, 12347 Berlin
📞(030) 90239-2181
Treptow-Köpenick
Treptow, Köpenick, Altglienicke
🏛SGA, Fachbereich Tiefbau
📍Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
📞(030) 90297-5501
Marzahn-Hellersdorf
Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf
🏛Straßenverkehrsbehörde
📍Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
📞(030) 90293-7511
Lichtenberg
Lichtenberg, Hohenschönhausen, Rummelsburg
🏛Straßen- und Grünflächenamt
📍Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
📞(030) 90296-6561
Reinickendorf
Reinickendorf, Tegel, Hermsdorf, Frohnau
🏛Straßenverkehrsbehörde (im SGA)
📍Eichborndamm 215, 13437 Berlin
📞(030) 90294-2939

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kundenstopper-Vorschriften in Berlin.

Ja. Jeder Kundenstopper auf öffentlichem Straßenland zählt als Sondernutzung und ist genehmigungspflichtig. Die Handhabung ist je nach Bezirk unterschiedlich streng, aber ohne Erlaubnis riskierst du ein Bußgeld.

Die Verwaltungsgebühr staffelt sich nach Laufzeit: ein Jahr kostet 40 Euro, zwei Jahre 60 Euro und drei Jahre 80 Euro. Je nach Standort kommen Sondernutzungsgebühren zwischen 19 und 25 Euro pro Quadratmeter und Monat dazu.

Davon ist dringend abzuraten. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro und die Beschlagnahme des Aufstellers durch das Ordnungsamt. Eine Genehmigung kostet dagegen nur 40 Euro im Jahr.

Erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen. In Bezirken mit hoher Nachfrage wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg kann es auch länger dauern. Sechs bis acht Wochen Vorlaufzeit einplanen.

Höchstens 1,20 m hoch und 0,80 m breit. Zwischen Hauswand und Kundenstopper-Außenkante dürfen es höchstens 1,50 m sein. Gleichzeitig muss für Passanten eine freie Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m erhalten bleiben.

Ja. Alles, was auf dem öffentlichen Gehweg steht und nicht fest installiert ist, fällt unter die Sondernutzungsregelung. Das betrifft Prospektständer, Warenauslagen und Stehtische gleichermaßen.

Am einfachsten online über service.berlin.de. Dort erreichst du alle zwölf Bezirke. Alternativ direkt beim Straßen- und Grünflächenamt deines Bezirks (Kontaktdaten oben).

Der Aufsteller wird vor Ort eingezogen. Ob du ihn zurückbekommst, entscheidet der Bezirk. Zusätzlich wird ein Bußgeld verhängt.

Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Vorschriften und Gebühren können sich ändern. Aktuelle Informationen erhältst du direkt beim zuständigen Bezirksamt oder über das Berliner Serviceportal (service.berlin.de). Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.