Gehwegaufsteller vor dem Kölner Dom-Panorama am Rheinufer
Stadtplan-Symbol für Kölner Kundenstopper-Vorschriften

STADT-GUIDE

Köln

Kundenstopper-Vorschriften, Bedeutungsplan und Gebühren

Zonen Bedeutungsplan
ab 100 € Verwaltung
8,50 € pro m²/Tag
max. 3 J. Geltungsdauer
Bedeutungsplan Köln.Gestaltet. Online-Antrag

Du willst einen Kundenstopper in Köln vor deinem Geschäft aufstellen? Dafür brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis nach dem NRW-Straßen- und Wegegesetz. Die Genehmigung bekommst du bei der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung der Stadt Köln. Sie gilt maximal drei Jahre.

Gehwegaufsteller mit Genehmigungsschild auf dem Kölner Bürgersteig
Recht & Vorschriften

Braucht man eine Genehmigung?

Du willst einen Kundenstopper in Köln vor deinem Geschäft aufstellen? Dafür brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis nach dem NRW-Straßen- und Wegegesetz. Die Genehmigung bekommst du bei der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung der Stadt Köln. Sie gilt maximal drei Jahre.

Im Vergleich zu Hamburg (grundsätzlich verboten) oder Frankfurt (960 Euro/Jahr) ist Köln für Gewerbetreibende moderat. Kundenstopper vor dem eigenen Laden werden in der Regel genehmigt, wenn die Aufstellregeln eingehalten werden.

Rechtsgrundlage: § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW plus Kölner Sondernutzungssatzung vom 27. Juni 2022.
Aktualisiert April 2026 Antrag stellen
Zonen-System

Der Kölner Bedeutungsplan

Köln berechnet die Sondernutzungsgebühren nach einem eigenen System: dem Bedeutungsplan. Der unterteilt das Stadtgebiet in Zonen:

  • Internationale Zone: Innenstadt rund um Dom, Altstadt, Schildergasse, Neumarkt. Höchste Gebühren.
  • Überregionale Zone: Stark frequentierte Geschäftsstraßen außerhalb der Innenstadt (Teile von Ehrenfeld, Südstadt, Deutz).
  • Regionale und lokale Zonen: Abnehmende Gebühren je nach Frequenz und Bedeutung.

Seit 2026 werden neue Gestaltungsvorschriften für den öffentlichen Raum (Regelwerk "Köln.Gestaltet.Außengastronomie.") schrittweise auch für Bestandsnutzungen eingeführt. In der internationalen Zone gelten die neuen Regeln bereits mit Übergangsfrist.

Zonen-System seit 2022 Zu den Gebühren
Regeln

Aufstellregeln auf einen Blick

Für Kundenstopper und Werbeaufsteller gelten in Köln klare Aufstellregeln:

  • Nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft
  • Restgehwegbreite muss für Fußgänger ausreichen (wird standortbezogen geprüft)
  • Rettungswege und Blindenleitsysteme freihalten
  • Nur während der Geschäftszeiten
  • Transportabel, keine Bodenverankerung
  • Genehmigung muss schriftlich vorliegen
Gilt stadtweit Zum Antrag
Kreidetafel mit Tagesmenü vor einem Kölner Restaurant
Gebühren

Was kostet die Genehmigung?

Die Gebührenstruktur für Kundenstopper in Köln setzt sich aus Verwaltungsgebühr und Sondernutzungsgebühr zusammen.

Position Betrag Hinweis
Verwaltungsgebühr ab 100 € Bei erhöhtem Aufwand bis 300 €
Sondernutzungsgebühr (Werbung) 8,50 €/m²/Tag Tagesgebühr nach Bedeutungsplan
Außengastronomie (Vergleich) 2,80 - 7,90 €/m²/Monat Je nach Lage
Geltungsdauer max. 3 Jahre Dann neu beantragen
Rechenbeispiel: Ein DIN-A1-Kundenstopper hat ca. 0,4 m² Grundfläche. Bei 8,50 Euro/m²/Tag wären das 3,40 Euro täglich bzw. rund 1.241 Euro/Jahr. Dazu kommen mindestens 100 Euro Verwaltungsgebühr. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einstufung abweichen - frag bei der Behörde nach.
Gebührenstand 2026 Antrag stellen
Antrag

Antrag stellen

Zuständig: Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung. Bei erstmaliger Beantragung ist eine persönliche Vorsprache üblich.

Online-Antrag: Seit 2025 über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (service.wirtschaft.nrw). Ohne Termin, ohne Gang zum Amt.

Rechtsgrundlage: § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW plus Kölner Sondernutzungssatzung vom 27. Juni 2022.

Online seit 2025 Zum Portal
Bußgelder

Was passiert ohne Genehmigung?

Das Ordnungsamt kontrolliert aktiv, besonders in der Innenstadt und den Veedeln mit hoher Einzelhandelsdichte. Ohne Erlaubnis drohen:

  • Verwarnungsgelder und Bußgelder
  • Entfernung auf deine Kosten
  • Rückwirkende Gebührenforderungen
Ordnungsamt kontrolliert aktiv Jetzt beantragen
Wetterfester Straßenaufsteller bei Regen in Köln
Alternativen

Alternativen zum Kundenstopper

  • Schaufenster-Werbung: Genehmigungsfrei. In den kölschen Veedeln kann ein gutes Schaufenster genauso wirken wie ein Aufsteller.
  • Fassadenschilder: Ggf. Baugenehmigung, aber keine Sondernutzungsgebühr.
  • Aufsteller auf eigenem Privatgrund: Arkaden, Innenhöfe, Passagen - keine Genehmigung nötig.
Ohne Sondernutzung Zu den Regeln

Zusammengefasst

Ein Kundenstopper vor dem eigenen Laden ist in Köln grundsätzlich möglich, wenn du die Spielregeln einhältst. Du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis, die mindestens 100 Euro Verwaltungsgebühr kostet. Die Sondernutzungsgebühr beträgt 8,50 Euro pro Quadratmeter und Tag.

Wie viel du zahlst, hängt von der Zone im Kölner Bedeutungsplan ab. Innenstadt rund um Dom und Schildergasse ist am teuersten. In den Randlagen wird es günstiger.

Seit 2025 kannst du den Antrag online über das NRW-Wirtschaftsportal stellen. Die Genehmigung gilt maximal drei Jahre. Ohne Erlaubnis drohen Bußgelder, die Entfernung des Aufstellers und rückwirkende Gebühren.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kundenstopper-Vorschriften in Köln.

Ja, über das NRW-Wirtschaftsportal (service.wirtschaft.nrw). Seit 2025 ohne Termin möglich.

Maximal drei Jahre. Dann neu beantragen.

Kölns Zoneneinteilung, die die Gebührenhöhe bestimmt. Innenstadt/Dom = teuer, Randlage = günstiger.

Beim ersten Antrag in der Regel ja. Wiederholungsanträge gehen schriftlich oder online.

Moderat. Kundenstopper werden in der Regel genehmigt. Die Gebühren sind je nach Lage mittel bis hoch.

Schaufenster-Werbung ist kostenlos und genehmigungsfrei. Aufsteller auf eigenem Privatgrund brauchen keine Sondernutzungserlaubnis.

Hinweis

Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr. Für die aktuelle Rechtslage wende dich direkt an die Stadt Köln. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.