Du willst einen Kundenstopper in Köln vor deinem Geschäft aufstellen? Dafür brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis nach dem NRW-Straßen- und Wegegesetz. Die Genehmigung bekommst du bei der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung der Stadt Köln. Sie gilt maximal drei Jahre.
Der Kölner Bedeutungsplan
- Internationale Zone: Innenstadt rund um Dom, Altstadt, Schildergasse, Neumarkt. Höchste Gebühren.
- Überregionale Zone: Stark frequentierte Geschäftsstraßen außerhalb der Innenstadt (Teile von Ehrenfeld, Südstadt, Deutz).
- Regionale und lokale Zonen: Abnehmende Gebühren je nach Frequenz und Bedeutung.
Seit 2026 werden neue Gestaltungsvorschriften für den öffentlichen Raum (Regelwerk "Köln.Gestaltet.Außengastronomie.") schrittweise auch für Bestandsnutzungen eingeführt. In der internationalen Zone gelten die neuen Regeln bereits mit Übergangsfrist.
Aufstellregeln auf einen Blick
- Nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft
- Restgehwegbreite muss für Fußgänger ausreichen (wird standortbezogen geprüft)
- Rettungswege und Blindenleitsysteme freihalten
- Nur während der Geschäftszeiten
- Transportabel, keine Bodenverankerung
- Genehmigung muss schriftlich vorliegen
Was kostet die Genehmigung?
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr | ab 100 € | Bei erhöhtem Aufwand bis 300 € |
| Sondernutzungsgebühr (Werbung) | 8,50 €/m²/Tag | Tagesgebühr nach Bedeutungsplan |
| Außengastronomie (Vergleich) | 2,80 - 7,90 €/m²/Monat | Je nach Lage |
| Geltungsdauer | max. 3 Jahre | Dann neu beantragen |
Antrag stellen
Was passiert ohne Genehmigung?
- Verwarnungsgelder und Bußgelder
- Entfernung auf deine Kosten
- Rückwirkende Gebührenforderungen
Alternativen zum Kundenstopper
- Schaufenster-Werbung: Genehmigungsfrei. In den kölschen Veedeln kann ein gutes Schaufenster genauso wirken wie ein Aufsteller.
- Fassadenschilder: Ggf. Baugenehmigung, aber keine Sondernutzungsgebühr.
- Aufsteller auf eigenem Privatgrund: Arkaden, Innenhöfe, Passagen - keine Genehmigung nötig.
Zusammengefasst
Ein Kundenstopper vor dem eigenen Laden ist in Köln grundsätzlich möglich, wenn du die Spielregeln einhältst. Du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis, die mindestens 100 Euro Verwaltungsgebühr kostet. Die Sondernutzungsgebühr beträgt 8,50 Euro pro Quadratmeter und Tag.
Wie viel du zahlst, hängt von der Zone im Kölner Bedeutungsplan ab. Innenstadt rund um Dom und Schildergasse ist am teuersten. In den Randlagen wird es günstiger.
Seit 2025 kannst du den Antrag online über das NRW-Wirtschaftsportal stellen. Die Genehmigung gilt maximal drei Jahre. Ohne Erlaubnis drohen Bußgelder, die Entfernung des Aufstellers und rückwirkende Gebühren.