Recht & Vorschriften
Wie die Genehmigung in München funktioniert
Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR), genauer die Hauptabteilung III (Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz). München hat vier Bezirksinspektionen, die das Stadtgebiet unter sich aufteilen: Nord, Süd, Ost und West.
Besonderheit in München: Der Bezirksausschuss des betroffenen Stadtbezirks entscheidet mit. Das ist ein gewähltes Stadtteilgremium, das über lokale Angelegenheiten mitbestimmt. Erst nach dessen Zustimmung bekommst du von der Bezirksinspektion die schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung.
Ablauf
- Antrag bei der zuständigen Bezirksinspektion einreichen
- Bezirksinspektion leitet an den Bezirksausschuss weiter
- Bezirksausschuss stimmt zu oder lehnt ab
- Schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung von der Bezirksinspektion
Die Genehmigung gilt für drei Jahre. Danach musst du neu beantragen.
Rechtsgrundlage: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) plus Münchner Sondernutzungsrichtlinie und Sondernutzungsgebührensatzung.