Kundenstopper in Frankfurt haben eine wilde Geschichte hinter sich. Zeitweise komplett verboten, dann wieder erlaubt, Gebühren erst bei 3.650 Euro, dann auf 960 Euro gesenkt. Kein anderer deutscher Großstadt hat in so kurzer Zeit so radikal an den Regeln gedreht. Wenn du heute einen Aufsteller vor deinem Laden willst, brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE).
Aktuelle Regeln
- Aufstellfläche maximal 0,65 Meter tief
- Nur direkt vor dem eigenen Geschäft, an der Hauswand
- Nur während der Geschäftszeiten
- Transportabel, keine feste Verankerung
- Genehmigung muss schriftlich vorliegen, bevor du aufstellst
- Blindenleitsysteme und barrierefreie Zugänge dürfen nicht blockiert werden
Gebühren
| Position | Betrag |
|---|---|
| Sondernutzungsgebühr | 960,00 €/Jahr |
| Verwaltungsgebühr | 20,00 € |
| Gesamt | 980,00 €/Jahr |
Antrag stellen
Was passiert ohne Genehmigung?
- Verwarnungsgelder und Bußgelder
- Zwangsgeld bei Nichtentfernung
- Ersatzvornahme (Stadt entfernt den Aufsteller auf deine Kosten)
- Rückwirkende Gebührenforderung von 960 Euro
Alternativen
- Schaufenster-Werbung: Kostenlos, keine Genehmigung nötig
- Fassadenschilder: Ggf. Baugenehmigung, aber keine Sondernutzungsgebühr
- Aufsteller im eigenen Eingangsbereich: Auf privatem Grund genehmigungsfrei
- Warenauslage: Eigener Antragsprozess, kann günstiger sein
Zusammengefasst
Kundenstopper in Frankfurt haben eine bewegte Geschichte. Nach einem kompletten Verbot und Strafgebühren von 3.650 Euro sind sie seit 2024 wieder erlaubt. Die aktuelle Gebühr von 960 Euro pro Jahr (plus 20 Euro Verwaltung) macht Frankfurt nach Hamburg zur teuersten Stadt für Kundenstopper in Deutschland.
Zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Maximal 0,65 Meter Tiefe, nur vor dem eigenen Geschäft, nur während der Geschäftszeiten. Blindenleitsysteme dürfen nicht blockiert werden.
Ob sich das lohnt, hängt von der Lage ab. In frequentierten Einkaufsstraßen wie der Berger Straße oder Schweizer Straße: ja. In ruhigen Seitenstraßen: genau nachrechnen. Schaufenster-Werbung ist kostenlos und braucht keine Genehmigung.