Stuttgarter Stäffele mit Weinbergen und historischer Altstadt im Hintergrund
Stuttgart Fernsehturm und Weinberge
Stadt-Guide

Stuttgart

Quartalsregel, 2-Meter-Hürde und Sondernutzung im Talkessel
40 Tage
max. pro Jahr (Innenstadt)
2,00 m
Mindest-Restgehweg
5.000 €
max. Bußgeld
Sondernutzungserlaubnis erforderlich Außenbezirke: Dauergenehmigung möglich Online-Antrag über service-bw.de

Stuttgart macht Werbung auf dem Gehweg nicht unmöglich, aber sie macht es anspruchsvoll. Die Landeshauptstadt hat für ihre Innenstadt ein System entwickelt, das kaum eine andere deutsche Großstadt kennt: das Quartalslimit. Wer im Sperrbereich der Stuttgarter Innenstadt einen Kundenstopper aufstellen will, darf das nur einmal pro Quartal und maximal zehn Tage am Stück. Dazu kommt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,00 Metern und Bußgelder, die bei 600 Euro beginnen und bis 5.000 Euro steigen können.

Grundlage

Ohne Erlaubnis kein Aufsteller

Jeder Kundenstopper auf öffentlichem Gehweg oder in der Fußgängerzone braucht in Stuttgart eine schriftliche Sondernutzungserlaubnis, bevor er aufgestellt wird. Die Rechtsgrundlage ist § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) in Verbindung mit der Stuttgarter Sondernutzungssatzung (SoNuS).

Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung, Team Straßenrecht und Ausnahmegenehmigungen in der Eberhardstraße 37. Anders als in Berlin (12 Bezirksämter) oder München (25 Bezirksausschüsse) gibt es in Stuttgart genau eine Anlaufstelle für das gesamte Stadtgebiet. Das spart Orientierungszeit.

Das Besondere an Stuttgart: Die Genehmigungspraxis ist standortabhängig. Innenstadt bedeutet Quartalsregime mit maximal 40 Tagen pro Jahr. Außenbezirk bedeutet Dauergenehmigung möglich. Bad Cannstatt ist ein Sonderfall mit ähnlich strengen Auflagen wie die Innenstadt. Und überall gilt: 2,00 Meter freie Gehwegbreite.

Kontakt: Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart. Service-Telefon: 0711 / 216-0 (Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr). Online-Antrag über service-bw.de (kostenfreies Servicekonto BW erforderlich).
Kernregel

Das Quartalsregime: Wie es in der Innenstadt funktioniert

Der Sperrbereich der Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt umfasst die Kernzone der Stuttgarter City: City Ring, Königstraße, Marktplatz, Calwer Straße und angrenzende Bereiche. Für diesen Bereich gilt ein bundesweit einmaliges System:

RegelungDetail
FrequenzMaximal 1x pro Quartal
DauerMax. 10 zusammenhängende Tage
Pro Jahr4 Aktionszeiträume = max. 40 Tage
VorlaufMind. 4 Wochen vor Aufstellung

Das klingt nach wenig, und für einen Laden, der seinen Aufsteller gerne dauerhaft draußen hätte, ist es das auch. Aber wer seine 40 Tage klug verteilt, wirbt trotzdem saisonal wirksam. Die besten Zeiträume: Ostergeschäft (März/April), Sommerschlussverkauf (Juli), Weindorf-Saison (August/September) und Weihnachtsgeschäft (November/Dezember).

Außerhalb des Sperrbereichs: In Feuerbach, Zuffenhausen, Vaihingen, Möhringen, Degerloch und anderen Außenbezirken entfällt das Quartalslimit. Dort ist eine Dauergenehmigung möglich, mit deutlich weniger Planungsaufwand.
Entscheidend

Die 2-Meter-Regel: Entscheidend an jedem Standort

Ob Innenstadt oder Außenbezirk: Das wichtigste Einzelkriterium ist die Restgehwegbreite. Nach dem Aufstellen des Kundenstoppers müssen mindestens 2,00 Meter freie Durchgangsbreite für Fußgänger verbleiben. Zum Vergleich: In Berlin sind es 1,50 Meter, in Köln je nach Zone 1,50 bis 2,00 Meter. Stuttgart gehört damit zu den strengsten Städten Deutschlands.

So überprüfst du es selbst:

  1. Gesamtbreite des Gehwegs vor deinem Eingang messen
  2. Tiefe des Aufstellers abziehen (Standard-Klapprahmen: 50 bis 60 cm)
  3. Verbleiben mindestens 2,00 m: Antrag möglich
  4. Weniger als 2,00 m: Antrag hat keine Chance

Auf Stuttgarts Hanglagen und in engen Innenstadtgassen sind Gehwegbreiten unter 3,00 Metern häufig. Da bleibt nach dem Aufsteller mathematisch wenig. Messen ist kein optionaler Schritt, sondern Pflicht.

Weitere Abstände: Mindestens 5,00 Meter zu Kreuzungen, Zebrastreifen und Ampeln. Mindestens 0,50 Meter zum Nachbargebäude. Kombinierte Geh- und Radwege sind für Aufsteller vollständig verboten.
Übersicht

Stadtbezirke im Überblick

Stuttgart hat 23 Stadtbezirke mit sehr unterschiedlichen Bedingungen für Kundenstopper. Die wichtigste Unterscheidung: Liegt dein Geschäft im Innenstadt-Sperrbereich oder in einem Außenbezirk?

Stuttgart-Mitte Sperrbereich
Quartalsregel: 1x pro Quartal, max. 10 Tage. Kein Dauerbetrieb. Gilt für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung gleichermaßen.
Bad Cannstatt Sonderfall
Historische Altstadt mit ähnlich strengen Auflagen wie der Innenstadt-Sperrbereich. Vorab klären, ob der Standort reguliert ist.
Feuerbach, Zuffenhausen Außenbezirk
Nördliche Bezirke. Dauergenehmigungen möglich. Breitere Gehwege, weniger Restriktionen.
Vaihingen, Möhringen Außenbezirk
Südliche Bezirke. Standardauflagen gelten. 2-Meter-Regel bleibt verbindlich, aber Dauergenehmigung möglich.
Degerloch, Sillenbuch Außenbezirk
Höhenlagen mit eigenen Geschäftsvierteln. Gehwege sind teilweise schmaler, daher vorher messen.
Hanglagen Kritisch
Weinsteige, Rotenberg, Halbhöhenlagen: Gehwege oft unter 2,50 m breit. Anträge scheitern hier regelmäßig an der Restgehwegbreite.
Antragsweg

Antrag stellen: Was du einreichst

Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis geht an das Amt für öffentliche Ordnung. Du brauchst:

  • Firmendaten (Name, Inhaber, Betriebsadresse)
  • Art des Aufstellers mit genauen Maßen (Breite, Tiefe, Höhe)
  • Lageplan mit eingezeichneter Gehwegbreite und Abständen zu Kreuzungen
  • Bei Innenstadt: exakte Datumsangaben für jeden Aktionszeitraum (max. 10 Tage pro Quartal)
  • Bei Außenbezirken: gewünschter Genehmigungszeitraum
  • Erklärung, dass der Aufsteller nur während der Geschäftsöffnungszeiten draußen steht

Einreichen: Digital über service-bw.de (kostenfreies Servicekonto BW erforderlich) oder schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 37.

Vorlaufzeit: Für Außenbezirke mindestens 2 Wochen, für den Innenstadt-Sperrbereich mindestens 4 Wochen. Wer knapp vor Saisonstart beantragt, riskiert, dass der geplante Aktionszeitraum schon vorbei ist, bevor die Genehmigung kommt.

Tipp: Plane deine vier Innenstadtaktionen für das ganze Jahr im Voraus und beantrage alle vier Zeiträume auf einmal. Das spart Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten und zeigt dem Amt, dass du strategisch vorgehst.
Finanzen

Kosten: Was Stuttgart verlangt

Die Sondernutzungsgebühr wird in Stuttgart pro Tag berechnet, nicht pauschal pro Jahr wie in manchen anderen Städten. Die Höhe hängt von Lage, Fläche und Art der Nutzung ab und ist in der SoNuS festgelegt. Dazu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung.

Für Innenstadtaktionen über zehn Tage sind die Tagesgebühren überschaubar, der Planungsaufwand für den Antrag aber real. Wer die Tage auf frequenzstarke Termine legt, holt den meisten Gegenwert heraus.

StadtGebührenmodellCirca-Kosten/Jahr
StuttgartPro Tag (SoNuS)Variabel nach Lage
BerlinJahresgebührab 40 €
FrankfurtJahresgebühr980 €
MünchenPro m²/Jahr12 bis 62 €/m²
KölnNach BedeutungsplanVariabel nach Zone

Aktuelle Tarife findest du in der SoNuS als Download auf stuttgart.de. Bei Unklarheiten hilft das Service Center Stuttgart (0711 / 216-0).

Risiko

Bußgelder: Stuttgart verfolgt konsequent

Die Stuttgarter Polizeiverordnung stellt Plakatieren auf öffentlichen Straßen grundsätzlich unter ein Verbot. Das gilt auch für Kundenstopper ohne gültige Erlaubnis. Stuttgart gehört zu den Städten, die aktiv kontrollieren, besonders in der Innenstadt und rund um die Königstraße.

VerstoßKonsequenz
Nicht genehmigter Aufsteller600 € Regelbußgeld
Wiederholung / besonders störendbis 5.000 €
Sicherstellung durch OrdnungsamtBergungskosten zu Lasten des Inhabers
Überschreitung des GenehmigungszeitraumsBehandlung wie nicht genehmigt

Kein mündliches "Das wurde mir erlaubt" schützt. Ohne schriftlichen Genehmigungsbescheid gilt: nicht erlaubt. Das Ordnungsamt prüft bei Kontrollen den aktuellen Genehmigungszeitraum. Wer am elften Tag noch steht, obwohl nur zehn Tage genehmigt waren, zahlt Bußgeld.

Optionen

Wenn kein Kundenstopper möglich ist

Zu schmaler Gehweg oder Quartalslimit ausgeschöpft? Diese Alternativen brauchen keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Schaufensterwerbung: Plakate oder Screens von innen an die Scheibe. Sichtbar von der Straße, kein öffentlicher Grund betroffen.
  • Wandschilder an der Hauswand: Direkt am Gebäude befestigt. Je nach Größe ist eine Baugenehmigung nötig, beim Stadtplanungsamt klären.
  • Spannbandwerbung: Stuttgart bietet Werbeflächen an städtischen Brücken und in der Königstraße zur Anmietung bei kommerziellen Anbietern.
  • Fahnenmasten auf Privatgrund: Auf dem eigenen Grundstück (nicht öffentlicher Gehweg). Bebauungsplan prüfen.
  • Digitale Screens im Eingangsbereich: Flexibel, genehmigungsfrei, jederzeit aktualisierbar. Besonders für Gastronomen mit wechselnden Tagesangeboten geeignet.
Für Gastronomen: Wenn du Außengastronomie mit Tischen und Stühlen betreibst, rechne deren Platzbedarf zusammen mit dem Kundenstopper. Die 2-Meter-Regel gilt für die Gesamtfläche aller Elemente auf dem Gehweg.
Hintergrund

Warum Stuttgart so reguliert

Stuttgart liegt in einem Talkessel, topographisch eine Ausnahme unter deutschen Großstädten. Die verdichtete Bebauung und häufig schmalen Gehwege machen einen einzelnen Klappaufsteller tatsächlich zur Engstelle. Die 2-Meter-Regel hat einen realen räumlichen Hintergrund, der sich von Stadt zu Stadt unterscheidet.

Das Quartalsregime folgt demselben Gedanken: Eine der attraktivsten Einkaufslagen Südwestdeutschlands soll nicht dauerhaft von Werbeaufstellern verstellt wirken. Die Königstraße ist eine der meistfrequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands, mit bis zu 12.000 Passanten pro Stunde an Samstagen. Jeder Aufsteller, der dort steht, muss sich diesen Raum verdienen.

Wer das versteht, geht mit realistischeren Erwartungen in den Prozess und kommt öfter mit einer Genehmigung heraus.

Einordnung

Stuttgart im Städtevergleich

Wie streng ist Stuttgart wirklich? Ein Vergleich mit anderen Großstädten zeigt: Stuttgart liegt im oberen Drittel, aber es gibt Schlimmeres.

KriteriumStuttgartBerlinHamburgMünchen
GenehmigungspflichtJaJaVerboten*Ja
Restgehwegbreite2,00 m1,50 m-1,60 m
Zeitlimit Innenstadt40 Tage/JahrUnbegrenzt-Unbegrenzt
Max. Bußgeld5.000 €10.000 €-5.000 €
Online-AntragJaJa-Nein

* Hamburg verbietet Kundenstopper grundsätzlich auf allen öffentlichen Gehwegen. Einzelfallausnahmen nur über BID-Quartiere.

Häufige Fragen zu Kundenstoppern in Stuttgart

Einmal pro Quartal, maximal 10 aufeinanderfolgende Tage. Das ergibt vier Aktionszeiträume pro Jahr mit insgesamt maximal 40 Werbe-Tagen.
Nein. Außerhalb des Innenstadt-Sperrbereichs (z.B. in Feuerbach, Vaihingen, Möhringen oder Degerloch) ist eine Dauergenehmigung möglich. Die 2-Meter-Regel gilt aber überall.
Nach dem Aufstellen des Kundenstoppers müssen mindestens 2,00 Meter freie Durchgangsbreite für Fußgänger verbleiben. Diese Regel gilt im gesamten Stadtgebiet, nicht nur in der Innenstadt.
Über service-bw.de mit einem kostenlosen Servicekonto Baden-Württemberg. Alternativ kannst du den Antrag schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung einreichen (Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart).
Das Regelbußgeld liegt bei 600 Euro. Bei Wiederholung oder besonders störender Aufstellung kann es auf bis zu 5.000 Euro steigen. Zusätzlich kann das Ordnungsamt den Aufsteller sicherstellen.
Ja. Tische, Stühle, Sonnenschirme und Aufsteller dürfen die Restgehwegbreite zusammen nicht unter 2,00 Meter drücken. Gastronomen sollten den Gesamtplatzbedarf kalkulieren.
In der Stuttgarter Sondernutzungssatzung (SoNuS), die als PDF auf stuttgart.de zum Download bereitsteht. Bei Unklarheiten hilft das Service Center Stuttgart unter 0711 / 216-0.
Mindestens 5,00 Meter zu Kreuzungen, Zebrastreifen und Ampeln. Zusätzlich mindestens 0,50 Meter Abstand zum Nachbargebäude.

Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr. Vor Antragstellung aktuelle Informationen beim Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart einholen.