Kundenstopper und Gehwegaufsteller auf der Leopoldstraße in München-Schwabing
Stadtplan-Symbol für Münchner Kundenstopper-Vorschriften

STADT-GUIDE

München

Kundenstopper-Vorschriften, Genehmigung und Kosten

4 Bezirksinspektionen
12-62 € pro m²/Jahr
3 Jahre Geltung
1,60 m Mindestdurchgang
Grundsätzlich möglich 3 Jahre Geltung Online-Antrag

Du willst einen Kundenstopper vor deinem Laden in München aufstellen? Gute Nachricht: In München ist das grundsätzlich möglich. Anders als in Hamburg, wo Kundenstopper nahezu verboten sind, oder Frankfurt, wo die Gebühren bei 980 Euro pro Jahr liegen, verfolgt München einen pragmatischen Ansatz. Warenauslagen und Werbeaufsteller vor dem eigenen Geschäft werden in der Regel genehmigt. Allerdings brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis, und der Bezirksausschuss muss zustimmen.

Gehwegaufsteller mit Genehmigungsschild auf Münchner Bürgersteig
Recht & Vorschriften

Wie die Genehmigung in München funktioniert

Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR), genauer die Hauptabteilung III (Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz). München hat vier Bezirksinspektionen, die das Stadtgebiet unter sich aufteilen: Nord, Süd, Ost und West.

Besonderheit in München: Der Bezirksausschuss des betroffenen Stadtbezirks entscheidet mit. Das ist ein gewähltes Stadtteilgremium, das über lokale Angelegenheiten mitbestimmt. Erst nach dessen Zustimmung bekommst du von der Bezirksinspektion die schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung.

Ablauf

  1. Antrag bei der zuständigen Bezirksinspektion einreichen
  2. Bezirksinspektion leitet an den Bezirksausschuss weiter
  3. Bezirksausschuss stimmt zu oder lehnt ab
  4. Schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung von der Bezirksinspektion

Die Genehmigung gilt für drei Jahre. Danach musst du neu beantragen.

Rechtsgrundlage: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) plus Münchner Sondernutzungsrichtlinie und Sondernutzungsgebührensatzung.
Aktualisiert April 2026 Bezirksinspektionen
Regeln

Aufstellregeln

München hat klare Regeln, die strenger sind als in vielen anderen Städten:

  • Mindestdurchgang: 1,60 Meter auf dem Gehweg (bei angrenzendem Radweg 1,90 m, bei Schrägparkern 2,30 m)
  • Standort: Nur direkt vor dem eigenen Geschäft an der Fassade
  • Maximale Höhe: 2 Meter hoch
  • Nachts wegräumen: Nach Geschäftsschluss muss der Kundenstopper rein
  • Keine feste Verankerung: Keine feste Verankerung im Boden erlaubt
  • Waren: Waren müssen zum eigenen Sortiment gehören (bei Warenauslagen)
  • Kleiderpuppen: Nur zum Ausstellen von Kleidung, nicht als reiner Blickfang
  • Keine sperrigen Gegenstände: Möbel, Koffer, Getränkekisten sind nicht erlaubt

Die 1,60 Meter Mindestdurchgang sind in München strikt. In vielen Innenstadtlagen sind die Gehwege schmaler, was die Genehmigung erschweren oder unmöglich machen kann. Vor der Antragstellung nachmessen.

Gilt stadtweit Zu den Gebühren
Gebühren

Gebühren

Position Betrag
Verwaltungsgebühr Ab 30 € pro Erlaubnis
Sondernutzungsgebühr 12 bis 62 € pro m² und Jahr
Geltungsdauer Drei Jahre

Top-Lagen (Kaufingerstraße, Maximilianstraße, Sendlinger Straße) kosten deutlich mehr als Nebenstraßen in den Außenbezirken.

Rechenbeispiel: Ein DIN-A1-Kundenstopper (ca. 0,5 m²) in der teuersten Lage kostet 31 Euro Sondernutzungsgebühr pro Jahr plus 30 Euro Verwaltungsgebühr. In einer einfachen Lage nur 6 Euro plus 30 Euro. München ist damit im Vergleich zu Frankfurt (980 Euro/Jahr) oder Köln (Tagesgebühren) sehr günstig.
Gebührenstand 2026 Bezirksinspektionen
Zuständigkeit

Zuständige Bezirksinspektionen

Inspektion Adresse Telefon
Nord Hanauer Str. 56, 80992 München (089) 233-738600
Süd Implerstr. 11, 81371 München (089) 233-39888
Ost Trausnitzstr. 33, 81671 München (089) 233-63500
West Landsberger Str. 486, 81241 München (089) 233-46550

Welche Bezirksinspektion für deine Adresse zuständig ist, findest du über den Dienstleistungsfinder auf stadt.muenchen.de heraus. Dort gibst du deine Straße ein und bekommst die richtige Bezirksinspektion angezeigt.

Kreisverwaltungsreferat München Antrag stellen
Achtung

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer ohne Sondernutzungserlaubnis aufstellt, riskiert:

  • Beseitigungsanordnung durch die zuständige Bezirksinspektion
  • Bußgeld für die unerlaubte Sondernutzung
  • Kostenerstattung aller Kosten, die dem Träger der Straßenbaulast durch die unerlaubte Sondernutzung entstehen
Kreidetafel als Alternative zum Kundenstopper vor einem Münchner Restaurant
Alternativen

Alternativen zum Kundenstopper

  • Pflanzgefäße an der Fassade: Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei in München. Direkt an der Fassade aufgestellt, keine Gebühren.
  • Mobile Fahrradständer: Direkt an der Hauswand unter 1 m² und maximal 0,60 m Ausladung brauchen in der Regel keine Genehmigung. Eigenwerbung erlaubt (nur Name/Firma).
  • Schaufenster-Werbung: Genehmigungsfrei und unbegrenzt möglich.
  • Aufsteller auf eigenem Privatgrund: Keine Sondernutzungserlaubnis nötig.
Ohne Genehmigung möglich Häufige Fragen

Zusammengefasst

München verfolgt einen pragmatischen Ansatz bei Kundenstoppern. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, aber du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis vom Kreisverwaltungsreferat. Der Bezirksausschuss deines Stadtbezirks muss zustimmen.

Die Gebühren liegen zwischen 12 und 62 Euro pro Quadratmeter und Jahr, abhängig von der Straßengruppe. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr ab 30 Euro. Die Genehmigung gilt drei Jahre.

Halte die 1,60 Meter Mindestdurchgang auf dem Gehweg ein, stelle den Kundenstopper nur direkt vor deinem Geschäft auf und räume ihn nachts weg. Im Vergleich zu Frankfurt oder Köln ist München damit deutlich günstiger.

Die vier Münchner Bezirksinspektionen

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) teilt München in vier Zuständigkeitsbereiche auf.

Bezirksinspektion Nord
Schwabing, Milbertshofen, Feldmoching, Moosach u.a.
🏛Kreisverwaltungsreferat, HA III
📍Hanauer Str. 56, 80992 München
📞(089) 233-738600
Bezirksinspektion Süd
Sendling, Thalkirchen, Giesing, Harlaching u.a.
🏛Kreisverwaltungsreferat, HA III
📍Implerstr. 11, 81371 München
📞(089) 233-39888
Bezirksinspektion Ost
Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering, Ramersdorf u.a.
🏛Kreisverwaltungsreferat, HA III
📍Trausnitzstr. 33, 81671 München
📞(089) 233-63500
Bezirksinspektion West
Laim, Pasing, Aubing, Allach, Langwied u.a.
🏛Kreisverwaltungsreferat, HA III
📍Landsberger Str. 486, 81241 München
📞(089) 233-46550

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kundenstopper-Vorschriften in München.

Rechne mit sechs bis acht Wochen, da der Bezirksausschuss zustimmen muss.

Drei Jahre. Dann neu beantragen.

In der teuersten Straßengruppe bis zu 62 Euro pro Quadratmeter und Jahr plus 30 Euro Verwaltungsgebühr. Bei einem DIN-A1-Aufsteller (ca. 0,5 m²) wären das rund 61 Euro pro Jahr gesamt.

Moderat. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, aber der Bezirksausschuss kann auch ablehnen. Die 1,60 m Mindestdurchgang werden strikt geprüft.

Ja, an der Hauswand unter 1 m² und 0,60 m Ausladung sogar ohne Genehmigung. Die Werbung darf aber nur den eigenen Namen oder die Firma zeigen.

Die Antragsformulare stehen auf stadt.muenchen.de zum Download bereit. Der Antrag selbst wird schriftlich oder persönlich bei der Bezirksinspektion eingereicht.

Hinweis

Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr. Die Vorschriften und Gebühren können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage wende dich direkt an deine zuständige Bezirksinspektion. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.