Blick auf die Hamburger HafenCity mit der Elbphilharmonie
Stadtplan-Symbol für Hamburger Kundenstopper-Vorschriften

STADT-GUIDE

Hamburg

Kundenstopper-Vorschriften in allen 7 Bezirken

7 Bezirke
ab 35 € Mindestgebühr
Verboten grundsätzlich
100 € Mindest-Bußgeld
Grundsätzlich verboten Werberecht bei Ströer Online-Antrag möglich

Du willst einen Kundenstopper vor deinem Laden in Hamburg aufstellen? Dann solltest du vorher gut lesen. Hamburg gehört zu den strengsten Großstädten Deutschlands, wenn es um Werbung auf dem Gehweg geht. Kundenstopper sind auf öffentlichen Wegen grundsätzlich nicht erlaubt. Ohne Sondernutzungserlaubnis riskierst du ein Bußgeld und eine erhöhte Gebühr von mindestens 100 Euro.

Gehweg in Hamburg mit Verbotshinweis für Kundenstopper
Recht & Vorschriften

Warum Hamburg Kundenstopper verbietet

Hamburg hat das Recht zur Werbung auf öffentlichen Wegen fast komplett an die Unternehmen Ströer und Wall vergeben. Für einzelne Gewerbetreibende bleibt damit praktisch kein Spielraum. Das Hamburger Serviceportal formuliert es eindeutig: Werbung durch Stellschilder, sogenannte Kundenstopper, ist auf öffentlichen Wegen "bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nicht gestattet".

Rechtsgrundlage: § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Jede Nutzung, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, braucht eine Erlaubnis. Zusätzlich gelten §§ 32 und 33 StVO.

Wichtig: Die Genehmigungspflicht gilt auch für private Flächen, die dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind. Selbst wenn der Gehweg vor deinem Laden auf Privatgrund liegt, brauchst du eine Erlaubnis, sobald die Fläche öffentlich genutzt wird (§ 25 Abs. 2 HWG).

Aktualisiert April 2026 Ausnahmen prüfen
Ausnahmen

Welche Ausnahmen gibt es?

Komplett aussichtslos ist es nicht. Bestimmte Formen der Eigenwerbung können unter Umständen genehmigt werden. Ob eine Ausnahme für dich möglich ist, hängt von drei Faktoren ab: dem Bezirk, der Gehwegbreite und der Art des Aufstellers.

Falls eine Genehmigung erteilt wird, gelten strenge Auflagen:

  • Nur direkt vor dem eigenen Geschäft, an der Hauswand
  • Mindestens 1,50 m freie Durchgangsbreite für Fußgänger
  • Nur während der Geschäftsöffnungszeiten
  • Aufsteller muss transportabel sein, keine feste Verankerung
  • Genehmigung muss schriftlich vorliegen, bevor du den Aufsteller rausstellst
Strenge Auflagen Zu den Kosten
Gebühren

Was kostet die Sondernutzungserlaubnis?

Die Mindestgebühr liegt bei 35 Euro. Die genaue Höhe hängt von Ort, Art und Dauer der Nutzung ab. Hamburg teilt seine Straßen in vier Wertstufen ein:

Wertstufe Lage Gebühren
I Top-Lagen (Jungfernstieg, Gänsemarkt, HafenCity) bis 18,50 €/m²
II Hauptgeschäftsstraßen nach Fläche
III Stadtteilzentren nach Fläche
IV alle übrigen Straßen ab 0,50 €/m²

Die Gebühren liegen zwischen 0,50 und 18,50 Euro pro Quadratmeter Ansichtsfläche.

Gebührenstand 2026 Bußgelder
Kundenstopper auf nassem Hamburger Gehweg
Bußgelder

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer ohne Erlaubnis einen Kundenstopper aufstellt, zahlt eine erhöhte Benutzungsgebühr von mindestens 100 Euro. Dazu kommt ein Bußgeld nach § 72 HWG. Der Aufsteller muss sofort weg.

  • Mindestens 100 Euro erhöhte Benutzungsgebühr
  • Bußgeld nach § 72 HWG kommt zusätzlich dazu
  • Sofortige Entfernung des Aufstellers wird verlangt

Achtung: In Hamburg reicht ein gestellter Antrag nicht aus. Die Genehmigung muss dir vorliegen, bevor du den Aufsteller aufstellst.

Und noch etwas: Auch das gewerbliche Verteilen von Flyern auf öffentlichen Wegen ist in Hamburg nicht erlaubt.

Bezirke

Zuständige Bezirksämter

Hamburg hat sieben Bezirke. Dein Antrag geht an das Bezirksamt, in dessen Gebiet dein Geschäft liegt.

Bezirk Anschrift Telefon
Hamburg-Mitte Klosterwall 6, 20095 Hamburg (040) 42854-0
Altona Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg (040) 42811-6234
Eimsbüttel Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg (040) 42801-3754
Hamburg-Nord Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg (040) 42804-0
Wandsbek Schloßgarten 9, 22041 Hamburg (040) 42881-4905
Bergedorf Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg (040) 42891-0
Harburg Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg (040) 42871-0

Den Antrag kannst du formlos stellen: schriftlich, per E-Mail oder persönlich. Ein Antragsformular gibt es unter hamburg.de/behoerdenfinder. Alle Bezirke erreichst du auch über den Hamburg Service unter der Nummer 115.

7 Bezirke Alternativen
Kreidetafel als Alternative zum Kundenstopper in Hamburg
Alternativen

Alternativen zum Kundenstopper

Da Kundenstopper in Hamburg kaum durchsetzbar sind, lohnt sich ein Blick auf die Alternativen:

  1. Schilder an der Hauswand: Können unter den Anliegergebrauch (§ 17 HWG) fallen und brauchen unter Umständen keine Genehmigung, solange sie nicht in den Verkehrsraum ragen.
  2. Schaufenster-Werbung: Posterrahmen, digitale Displays oder Aufkleber im Schaufenster brauchen keine Sondernutzungserlaubnis.
  3. Aufsteller auf eigenem Grund: Wenn die Fläche nicht öffentlich gewidmet ist, brauchst du keine Erlaubnis.
Empfehlungen Häufige Fragen

Zusammengefasst

Hamburg ist eine der strengsten Großstädte Deutschlands, wenn es um Kundenstopper geht. Werbung auf öffentlichen Wegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Werberecht liegt bei Ströer und Wall.

Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall und unter strengen Auflagen: direkt vor dem Geschäft, an der Hauswand, mindestens 1,50 m freie Durchgangsbreite, nur während der Öffnungszeiten. Die Mindestgebühr liegt bei 35 Euro.

Ohne Genehmigung drohen mindestens 100 Euro erhöhte Benutzungsgebühr plus ein Bußgeld nach § 72 HWG. Der Aufsteller muss sofort weg. Ein gestellter Antrag reicht nicht, die Erlaubnis muss vorliegen.

Alternativen wie Hauswandschilder, Schaufenster-Werbung oder Aufsteller auf eigenem Grund sind in vielen Fällen die bessere Wahl.

Zuständige Ämter in allen 7 Hamburger Bezirken

Dein Antrag geht an das Bezirksamt, in dessen Gebiet dein Geschäft liegt. Alle Bezirke erreichst du auch über den Hamburg Service unter der Nummer 115.

Hamburg-Mitte Streng
🏛Bezirksamt Hamburg-Mitte
📍Klosterwall 6, 20095 Hamburg
📞(040) 42854-0
Altona Streng
🏛Bezirksamt Altona
📍Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg
📞(040) 42811-6234
Eimsbüttel Streng
🏛Bezirksamt Eimsbüttel
📍Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
📞(040) 42801-3754
Hamburg-Nord Streng
🏛Bezirksamt Hamburg-Nord
📍Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
📞(040) 42804-0
Wandsbek Streng
🏛Bezirksamt Wandsbek
📍Schloßgarten 9, 22041 Hamburg
📞(040) 42881-4905
Bergedorf Streng
🏛Bezirksamt Bergedorf
📍Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg
📞(040) 42891-0
Harburg Streng
🏛Bezirksamt Harburg
📍Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg
📞(040) 42871-0

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kundenstopper-Vorschriften in Hamburg.

Fast. Die Stadt erlaubt sie nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Werberecht auf öffentlichen Wegen liegt bei Ströer und Wall.

Mindestens 35 Euro, je nach Lage und Fläche bis zu 18,50 Euro pro Quadratmeter.

Mindestens 100 Euro erhöhte Benutzungsgebühr plus ein mögliches Bußgeld nach § 72 HWG.

Nein. Das gewerbliche Verteilen von Handzetteln ist in Hamburg auf öffentlichen Wegen nicht erlaubt.

Beim zuständigen Bezirksamt. Alle sieben Bezirke sind über die Hotline 115 erreichbar.

Hinweis

Stand: April 2026. Die genannten Vorschriften und Gebühren können sich ändern. Für die aktuelle Rechtslage wende dich direkt an dein zuständiges Bezirksamt. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.