Apotheke
Was Apotheken auf den Kundenstopper schreiben dürfen
Notdienst-Hinweise. Der Klassiker und das stärkste Argument für einen Kundenstopper vor der Apotheke. „Heute Nacht Notdienst“ oder „Nächster Notdienst: Samstag 20 Uhr“ sind nicht nur erlaubt, sondern ein echter Service für die Nachbarschaft. Viele Kunden, die während des Notdienstes kommen, werden zu Stammkunden.
Öffnungszeiten. Klingt banal, wird aber unterschätzt. Gerade an Samstagen, Brückentagen und rund um Feiertage stehen Menschen vor geschlossenen Apotheken und wissen nicht, ob die nächste geöffnet hat. Ein Kundenstopper mit den tagesaktuellen Öffnungszeiten fängt diese Kunden ab.
Saisonale Gesundheitsthemen. Im Herbst: „Grippeschutzimpfung: Jetzt beraten lassen.“ Im Frühling: „Heuschnupfen-Saison: Wir beraten dich zu Antihistaminika.“ Im Sommer: „Sonnenschutz-Beratung: Welcher Lichtschutzfaktor passt zu dir?“ Solange du keine konkreten Heilversprechen machst, sondern zur Beratung einlädst, ist das zulässig.
OTC-Aktionen. Rabattaktionen auf rezeptfreie Arzneimittel sind erlaubt, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Der Rabatt muss auf das gesamte OTC-Sortiment gelten, nicht auf einzelne Produkte. „10 % auf alle rezeptfreien Arzneimittel“ ist zulässig. „Aspirin heute 30 % günstiger“ ist problematisch, weil es als produktbezogene Preiswerbung gewertet werden kann.
Kosmetik und Drogerieware. Für nicht-pharmazeutische Produkte gelten die normalen Werberegeln. Handcremes, Nahrungsergänzungsmittel, Babypflege, Zahnpflege: Alles darf beworben werden, solange keine gesundheitsbezogenen Claims im Spiel sind.
Dienstleistungen. Blutdruck messen, Medikationsanalyse, Impfberatung, Reiseapotheke zusammenstellen: Dienstleistungen dürfen sachlich beworben werden. „Blutdruckmessung: kostenlos und ohne Termin“ ist ein starker Kundenstopper-Text, der Menschen in die Apotheke bringt, die sonst vorbeigelaufen wären.