Wer in Berlin einen Kundenstopper vor die Tür stellen will, braucht in der Regel eine Genehmigung vom Bezirksamt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bezirk teilweise erheblich. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was du wissen musst: von der Antragstellung über die Kosten bis zu den Kontaktdaten aller zwölf Bezirke. Ob kleines Café in Kreuzberg oder Boutique am Kudamm, die Spielregeln gelten für alle.
Aufstellregeln auf einen Blick
- Maximale Abmessungen: Höchstens 1,20 m hoch und 0,80 m breit. Wer einen großformatigen DIN-A0-Plakatständer aufstellen will, stößt damit schnell an Grenzen.
- Aufstellort: Nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft, im sogenannten Gehwegoberstreifen. Das ist der Bereich zwischen Hauswand und maximal 1,50 m Tiefe zum Gehweg hin.
- Durchgangsbreite: Für Fußgänger müssen mindestens 1,50 m freie Gehwegbreite erhalten bleiben. Bei schmalen Bürgersteigen wird das zum Ausschlusskriterium. Ist der Gehweg zu eng, gibt es keine Genehmigung.
- Aufstellzeiten: Nur während der Geschäftszeiten. Nach Ladenschluss muss der Kundenstopper rein.
- Anzahl: Pro Geschäft wird in der Regel nur ein Kundenstopper genehmigt.
- Standfestigkeit: Der Aufsteller muss so gesichert sein, dass er bei Wind nicht umkippt und zur Gefahr für Passanten wird. Das Ordnungsamt achtet darauf. Ein hochwertiger Kundenstopper mit Wassertank oder Sandsack im Fuß ist hier klar im Vorteil.
- Barrierefreiheit: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen brauchen Platz. Die 1,50-m-Regel für die Durchgangsbreite ist nicht verhandelbar. Bei Bushaltestellen, Zebrastreifen und Ampeln gelten zusätzliche Abstandsregeln.
Wie beantrage ich die Genehmigung?
- Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
- Lageplan mit eingezeichnetem Aufstellort
- Maße des Kundenstoppers
- Angabe der gewünschten Genehmigungsdauer (1, 2 oder 3 Jahre)
Sonderfall Bezirk Mitte
In keinem anderen Berliner Bezirk sind die Regeln so streng wie in Mitte. Laut den bezirklichen Festlegungen (zuletzt aktualisiert Mai 2020) ist das Aufstellen von Stelltafeln auf öffentlichem Grund aus städtebaulichen Gründen generell nicht erlaubt.
- Grundsätzlich keine Kundenstopper auf öffentlichem Straßenland
- Ausnahmen nur im Einzelfall, insbesondere für Gastronomie
- Wo erlaubt: maximal 1 Stelltafel pro Geschäft mit höchstens 1 m² Werbefläche
- Betroffene Ortsteile: Wedding, Moabit, Tiergarten und Alt-Mitte
Was kostet die Genehmigung?
Verwaltungsgebühr
| Laufzeit | Verwaltungsgebühr | Pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 40,00 € | 40,00 € |
| 2 Jahre | 60,00 € | 30,00 € |
| 3 Jahre | 80,00 € | 26,67 € |
Sondernutzungsgebühren (Wertstufen)
| Stufe | Lage | pro m²/Monat |
|---|---|---|
| I | Kudamm, Friedrichstr., Unter den Linden | 25,00 € |
| II | Hauptgeschäftsstraßen mit viel Laufkundschaft | 23,00 € |
| III | Kiezstraßen wie Kastanienallee, Akazienstraße | 21,00 € |
| IV | Randlagen, Wohngebiete | 19,00 € |
Ohne Genehmigung: Was droht?
- Bußgelder von bis zu 10.000 Euro für ungenehmigten Aufsteller auf öffentlichem Straßenland
- Einziehung des Aufstellers durch das Ordnungsamt direkt vor Ort
- Ob du den Kundenstopper zurückbekommst, hängt vom Bezirk ab
8 Tipps für Gewerbetreibende
- Antrag frühzeitig stellen. Sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Aufstelldatum. Nutze dafür das Online-Portal auf service.berlin.de.
- Direkt für drei Jahre beantragen. Für 80 Euro hast du Ruhe. Kein jährliches Nachbeantragen, keine verpassten Fristen.
- Nachmessen vor dem Aufstellen. Ist der Gehweg breit genug? 1,50 m Durchgangsbreite müssen frei bleiben. Im Zweifelsfall mit einem Zollstock prüfen.
- Kundenstopper abends reinholen. Das ist Pflicht laut Genehmigung. Wer den Aufsteller über Nacht draußen stehen lässt, riskiert Ärger.
- Genehmigung immer griffbereit haben. Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt musst du die Erlaubnis vorzeigen können. Am besten eine Kopie direkt am Kundenstopper aufbewahren.
- In Mitte vorher anrufen. Bevor du den Antrag stellst, kläre telefonisch ab ob eine Genehmigung für deinen Standort überhaupt realistisch ist.
- Auf Qualität setzen. Ein stabiler, wetterfester Kundenstopper kippt bei Wind nicht um und hinterlässt beim Ordnungsamt einen professionelleren Eindruck als ein wackeliger Billigaufsteller.
- Format beachten. DIN-A1 ist das Standardformat für Kundenstopper. Größere Formate wie DIN-A0 überschreiten schnell die erlaubten Maße.
Die häufigsten Fehler beim Kundenstopper-Aufstellen
- Zu spät beantragt. Wer den Kundenstopper am Montag aufstellen will und am Freitag vorher den Antrag einreicht, wartet vergeblich. Zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sind normal. In der Hauptsaison ab April wird es noch enger.
- Genehmigung abgelaufen. Die Jahresgenehmigung läuft aus und niemand kümmert sich um die Verlängerung. Dann steht der Kundenstopper plötzlich illegal auf dem Gehweg. Ein Kalendereintrag vier Wochen vor Ablauf verhindert das.
- Falscher Standort. Der Kundenstopper steht nicht vor dem eigenen Geschäft, sondern ein paar Meter weiter an der Ecke, wo mehr Laufkundschaft vorbeikommt. Das ist nicht durch die Genehmigung gedeckt und wird bei Kontrollen beanstandet.
- Zu groß. Gerade bei Neueröffnungen greifen viele zum größten verfügbaren Format. Ein DIN-A0-Aufsteller überschreitet fast immer die Berliner Höchstmaße und fällt bei der ersten Kontrolle auf.
- Über Nacht draußen gelassen. Der Kundenstopper darf nur während der Geschäftszeiten auf dem Gehweg stehen. Wer ihn abends vergisst, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Diebstahl oder Vandalismusschäden.
- Gehweg blockiert. Besonders in Seitenstraßen mit schmalen Gehwegen wird die 1,50-m-Durchgangsbreite oft nicht eingehalten. Das führt zu Beschwerden von Anwohnern und Kontrollen durch das Ordnungsamt.
Was zählt alles als Sondernutzung?
- Kundenstopper und A-Aufsteller (alle Formate)
- Plakatständer und Informationstafeln
- Prospektständer und Flyerboxen
- Warenauslagen (Kleiderständer, Obstkisten, Bücherregale)
- Stehtische und Stühle vor dem Laden
- Fahrradständer, die nicht zur öffentlichen Infrastruktur gehören
- Blumenkübel und Deko-Elemente, die auf dem Gehweg stehen
Welches Format für Berlin?
Zusammengefasst
Ein Kundenstopper vor dem eigenen Laden ist in Berlin kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Die wichtigsten Punkte nochmal kurz:
Du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis. Die kostet zwischen 40 und 80 Euro, je nach Laufzeit. Der Antrag geht online über service.berlin.de. Halte die Maße ein (max. 1,20 m hoch, 0,80 m breit), sorge für 1,50 m Durchgangsbreite auf dem Gehweg und hol den Aufsteller abends rein.
In Berlin-Mitte gelten Sonderregeln. Dort sind Kundenstopper grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall. In allen anderen elf Bezirken ist die Genehmigung eine Formalität, die sich innerhalb weniger Wochen erledigen lässt.
Wer ohne Genehmigung aufstellt, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld und die Beschlagnahme des Aufstellers. Das steht in keinem Verhältnis zu den 40 Euro, die eine Jahresgenehmigung kostet.